Object: Ausbildung und Prüfung der preussischen Landmesser und Kulturtechniker

Einleitung. Angabe 10 und 11. 
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ein zweiter Lehrplan, der denselben Stoff auf 5 Semester verteilt, wird 
hier übergangen, ist den Studierenden aber durch die Semesterstunden 
pläne zugänglich. Stoff und Bezeichnungen decken sich auf S. 8 im 
wesentlichen mit den Forderungen der Landmesserprüfungsordnung und 
der vormaligen Prüfungsordnung für Kulturtechniker. Da aber die Stunden 
pläne von Halbjahr zu Halbjahr, vorbehaltlich der Genehmigung des Herrn 
Ministers, durch das Lehrerkollegium aufgestellt werden, so schwanken 
in ihnen mitunter die Bezeichnungen und wohl auch die Verteilung des 
Stoffes auf die verschiedenen Semester. Es hängt dies mit der wechseln 
den Besetzung des Lehrkörpers, mit dem Hineinleben des Einzelnen und 
der Gesamtheit in die Lehraufgaben zusammen, zuweilen wohl auch von 
äufserlichen Umständen ab, und tut dem Lehrerfolge keinen Eintrag. 
Die fettgedruckten Zahlen beziehen sich auf die Fächer, deren Besuch 
in den Zeugnisbogen für die Landmesserprüfung bescheinigt sein mufs. 
Im Testierbügen für das Rektoratszeugnis (S. 79) sind die übrigen auf 
genommen. Als „empfohlene -4 Vorlesungen finden sich auf S. 8 nur solche, 
die in unmittelbarer Beziehung zu dem Studium der Geodäsie und Kultur 
technik stehen und insbesondere die Ungleichheit der naturwissenschaft 
lichen Vorbildung auf humanistischen und Realanstalten ebnen sollen. Im 
Gegensatz dazu sind die im Anhang aufgeführten Vorlesungen über Gegen 
stände der Geodäsie für Vorgeschrittene bestimmt, in dem bereits in Ang. 4 
erwähnten Sinne. 
Selbstverständlich ist niemand auf die Vorlesungen des Lehrplanes 
beschränkt. Es liefse sich noch eine Reihe landwirtschaftlicher, natur 
wissenschaftlicher, nationalökonomischer etc. Vorträge anführen, welche für 
Kulturtechniker sehr belehrend, aber in der knapp bemessenen Studienzeit, 
die der viersemestrige Lehrplan voraussetzt, nicht unterzubringen sind. 
Aus diesem Grunde werden Teilnehmer an den Landmesserstudien auch 
nur ausnahmsweise zugleich Vorlesungen an verwandten Anstalten hören, 
obwohl den Studierenden der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin 
der Besuch der Vorlesungen an der Universität, der technischen Hoch 
schule und der Bergakademie daselbst ohne vorhergehende Immatrikulation 
freisteht. Sie haben hierfür nur das betreffende Kollegienhonorar, an der 
Universität aufserdem Instituts- und Auditoriengebühren zu zahlen. In 
gleicher Weise ist den Studierenden der Landwirtschaftlichen Akademie 
Poppelsdorf Gelegenheit geboten, die Vorlesungen der Universität Bonn zu 
besuchen, an der sie ohnehin immatrikuliert sind. 
Studium während des einjährigen Militärdienstes. Vermeidung von 
Störungen der Studien. 
Der Lehrplan in Ang. 10 zeigt, dafs der Studierende der Geodäsie 
und der Kulturtechnik seine ganze Lernkraft einsetzen mufs, um in der
	        
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