werden können, wenn also deren Verbindungslinie aa‘ zur Grundlinie X
senkrecht steht.
Wird diese Bedingung nicht erfüllt, ist (wie in Taf. XX,
Fig. 284), die Verbindungsgerade ah der Schnittpunkte der Projectionen
nicht senkrecht zu der betreffenden Projectionsachse, so haben die
Geraden (XX 1 ) und (IV) keinen gemeinschaftlichen Punkt; die Geraden
(XX'') und (IV) sind somit, trotzdem sich deren Projectionen X und 7,
X‘ und V beziehungsweise in a und b treffen, nicht sich schnei
dende, sondern bloß „kreuzende“ Geraden.
Als besonderer Fall sich schneidender Geraden sind parallele
Geraden anzusehen, d. h. Geraden (XX'), (IV) (Taf. XX, Fig. 285),
deren Schnittpunkt in unendliche Entfernung fällt. Die orthogonalen
Projectionen dieses unendlich fernen Punktes liegen somit selbst im
Unendlichen oder mit anderen Worten die gleichnamigen Pro
jectionen zweier parallelen Geraden sind gleichfalls unter
einander parallel.
§. 293.
Liegt eine Gerade L in einer Ebene E und man schneidet beide
durch eine zweite Ebene e, so wissen wir, dass der Schnittpunkt der
Geraden L mit der Ebene e in der Schnittlinie der Ebene e mit der
erstgenannten Ebene E liegen müsse.
Wenden wir dieses bereits festgestellte Kesultat auf die ortho
gonale Projection an, so heißt dies nichts anderes, als dass der Ver-
ticaldurchstoßpunkt einer in einer Ebene liegenden Geraden in der
Verticaltrace dieser Ebene, der horizontale Durchstoßpunkt hingegen
in der horizontalen Trace und der Profildurchstoßpunkt in der Profil-
trace der Ebene liegen muss.
Hieraus folgt auch, dass, wenn eine Ebene durch zwei Tracen
E v und Ei, (Taf. XX, Fig. 286) gegeben vorliegt, nur die eine
Projection der in dieser Ebene liegenden Geraden willkürlich an
genommen werden kann, die andere Projection hingegen durch die
erstere bereits bedingt und bestimmt erscheint.
Wählen wir beispielsweise die beliebige Gerade l als Vertical-
projection einer in der Ebene E v Eh liegenden Geraden Z, so wird
diese Gerade l die Verticaltrace E v in einem Punkte v treffen, welcher,
der vorhergehenden Bedingung zufolge, den verticalen Durchstoß
punkt der Geraden darstellen wird. Die horizontale Projection v 1
dieses in der Verticalebene liegenden Punktes v ist demgemäß in der
Grundlinie zu suchen. Ferner repräsentiert der Punkt 7*, in welchem 7 die
Grundlinie X trifft, gleichzeitig die verticale Projection des hori
zontalen Durchstoß punktes der Geraden, dessen horizontale