Die Regelflächen vierten Grades wurden in ihrer Allgemeinheit
nicht näher untersucht. Das Beiseitelassen der diesbezüglichen Unter
suchungen hat einerseits darin seine Begründung, dass ein strengeres Ein
gehen auf die besonderen Formen derselben — Kegelschnitt s-
conoide, Wölbfläche, Cylindroid, Normalenflächen von
Flächen zweiten Grades — dem Verfasser, vom construc
ti ven Standpunkte aus, wichtiger erschien, und trägt dieses ob-
bezeichnete Außerachtlasseu andererseits in dem Umstande seine
Rechtfertigung, dass dem Leser auf Grund des Studiums der letzt
genannten Flächen bei der Untersuchung des allgemeinen Falles
unmöglich irgend welche nennenswerte Schwierigkeiten erwachsen
können.
Eine größere Aufmerksamkeit wurde den Normalenflächen
im allgemeinen, und jenen der Flächen zweiten Grades längs ihrer
ebenen Schnitte im besonderen, zugewendet. Die sorgfältigere Behand
lung dieser Flächengattung wird gewiss gerechtfertigt erscheinen, wenn
man berücksichtigt, dass gerade diese Regel flächen bisher keine
ausgedehntere Beachtung gefunden haben.
Bezüglich der Rotationsflächen und der Umhüllungs
flächen wurden jene Eigenschaften, welche der typischen Erzeu
gungsweise entspringen, abgeleitet und zur Durchführung verschie
dener Probleme verwendet.
Liegt für den Meridian einer Rotationsfläche oder beziehungs
weise für die Leitcurven und Umhüllten einer Umhüllungsfläche ein
bestimmtes Erzeugungsgesetz vor, so gehört selbstverständlich
die Entwickelung aller auf diesem Erzeugungsgesetze beruhenden
Eigenschaften der Flächen nicht in die Theorie der Rotationsflächen,
resp. der Umhüllungsflächen, sondern betrifft die genannten Flächen
bloß individuell. Hierin ist die Erklärung für die scheinbar karge
Behandlungsweise dieser Flächen oder beziehungsweise für die schein
bare Spärlichkeit der Capitel X und XII zu suchen.
Schließlich wurde auch der (transcendentalen) Schrauben
linie und der Schraubenflächen insoweit gedacht, als es die
constructive Durchführung der diese Flächen betreffenden häufigst
vorkommenden Probleme erfordert.
Es erübrigt nur noch, einige Bemerkungen über die in den „An
hang“ verwiesenen Schattenconstructionen hinzuzufügen.
Jede Schattenbestimmung besteht dem Wesen nach in nichts
anderem, als in der Construction des Schnittes zweier oder mehrerer