Full text: Windschiefe Flächen höherer Ordnung, Normalenflächen, Rotationsflächen, Umhüllungsflächen, Schraubenflächen, Schattenconstructionen (4. Band)

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schwächt hindurchlassen, keine Beleuchtungserscheinungen 
und kei n Sichtbarwerden gibt, ebensowenig gibt es für solche Flächen 
einen Schlagschatten. 
Diesen Analogien zufolge können wir, ähnlich wie wir in der 
Mathematik mit positiven und negativen Größen rechnen, den Schlag 
schatten gewissermaßen als „negatives Licht“ bezeichnen und 
können somit für diesen Fall behaupten, dass mit dem positiven 
Lichte auch das negative, d. h. der Schlagschatten vollständig uud 
spurlos absorbiert, reflectiert oder durchgelassen werde. 
Je vollkommener spiegelnd eine Fläche ist, desto weniger 
wird irgend ein Schlagschatten auf derselben wahrzunehmen sein. 
In der Natur selbst gibt es bezüglich der „Reflectionsfähig- 
keit“ der Flächen unendlich viele Abstufungen und ist es Aufgabe 
des Malers, bei Andeutung der Schlagschatten hierauf Rücksicht zu 
nehmen. 
Zum Schlüsse dieser allgemeinen Betrachtungen über die 
Durchführung der Schattierung sei noch bemerkt, dass man auch mit 
unter bei Körpern, welche von ebenen Seitenflächen begrenzt 
werden, die einzelnen Seitenebenen nicht so, wie es den ge 
pflogenen Auseinandersetzungen zufolge sein müsste, 
durchaus in allen ihren Punkten gleichmäßig behandelt und gleich 
stark schattiert, sondern vielmehr gewisseModificationen in der 
Beleuchtung einer und derselben Ebene eintreten lässt. 
So pflegt man beispielsweise die im Selbstschatten liegenden 
Flächen in der Nähe jener Kante, in welcher besagte Flächen mit 
einer beleuchteten Fläche zusammenstoßen, wesentlich dunkler zu 
halten. 
Die Rechtfertigung für diese Gepflogenheit ist, nach den früher 
angeführten Gründen, auch diesfalls nicht etwa in einer anzustrebenden 
Contrastwirkung, die sich ohnehin von selbst ergibt, zu suchen. 
Wenn durch diese nicht ungewöhnliche Behandlungsweise der 
Schattierung mitunter recht günstige Eifecte erzielt werden, so liegt 
die Ursache darin, dass man durch Einführung der Beleuchtungs 
modalitäten die unter der Gruppe b), §. 339 und 340 angeführten 
physiologischen Eigenthümlichkeiten berücksichtigt und 
eine Unterscheidung nach „Vorder- und Hintergrund“ macht, 
welche über die praktisch ungereimte Annahme eines un 
endlich fernen Auges hinwegtäuscht. 
Obzwar die besagte Unterscheidung mit der getroffenen Voraus 
setzung, dass sich das beobachtende Auge in unendlicher Entfernung 
von dem dargestellten Gebilde befinde, nicht verträglich ist, so wird
	        
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