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)lgt unmittelbar der
eine Doppellinie, so
r Ordnung in der
rade eine Ebene, so
aung schneiden, von
standtheil zweiter
r eine Linie erster
rch die Doppelgerade
Doppelgeraden, nur
ie enthält daher un-
rade schneiden und
somit eine Regel
te Doppelgerade, so
, dass jede Regel-
Beschaffenheit sei,
jnthalten müsse.
) vier beliebige Er-
tverständlich dürfen
ingehören, da sonst
srboloides auch der
Vorangeführten an
gende des zweiten
ikte (die vier Treff-
lach dem „Principe
[) zur Folge hätte,
r Fläche angehören
\ und /¿2 (reell oder
g x schneiden. Jede
der beiden Geraden hat mit der Rgelfläche vier Punkte, d. i. beziehungs
weise die Punkte a\, a 1 2 , a\, a\ und o*,, a\, a 2 3 , a 2 4 gemein, in
welchen jede derselben die vier Erzeugenden g x , g a , g 3 und g i trifft.
Daraus folgt aber ohne weiters, dass die beiden Geraden h x und 7i 2
ilirer ganzen Ausdehnung nach der Fläche angehören.
Denkt man sicli nun durch eine der beiden Geraden h x und h„,
etwa durch h x und durch eine der vier Erzeugenden, allenfalls durch
g x eine Ebene gelegt, so muss dieselbe die Regelfläche dritter Ordnung
noch in einer Geraden g‘ schneiden.
Tritt der Fall ein, dass g‘ mit h x zusammenfällt, so ist h x
offenbar eine Doppelgerade der Regelfläche und die oben auf-
«zestellte Betrachtung wäre somit bereits bewiesen.
Gesetzt aber, g‘ falle mit li x nicht zusammen, sondern repräsen
tiere eine gewöhnliche Erzeugende der Regelfläche. Dies angenommen,
bilden die drei Geraden h x , g x und g‘ den vollständigen Schnitt jener
Ebene mit der Regelfläche und es muss daher, da g x und g‘ zwei gewöhn
liche Erzeugenden der Fläche darstellen, die Gerade h x der Ort der
Schnittpunkte aller anderen Erzeugenden der Fläche mit der genannten
Ebene sein. Ebenso findet man, dass auch die Gerade h 2 von allen
Erzeugenden der Regelfläche geschnitten wird.
Es wurde ferner festgestellt, dass die Ebene, welche durch h x
und g x gelegt wurde, mit der Fläche noch eine zweite Erzeugende g J
gemein habe. Diese letztere kann nun offenbar die Gerade h 2 in keinem
anderen als in jenem Punkte a 2 x schneiden, welchen die Geraden h„
und g x gemein haben. Der Punkt a' l x ist mithin ein Doppelpunkt,
der Fläche.
Das Gleiche gilt von jedem anderen Punkte der Geraden 7z„;
denn legen wir durch h x und eine beliebige andere Erzeugende, bei
spielsweise durch jene Erzeugende g 3 , die h„ in a 2 3 trifft, eine Ebene,
so enthält diese gleichzeitig noch eine weitere Erzeugende g J 3 , welche
\ ebenfalls in a 2 3 treffen muss. Hieraus ist direct zu ersehen, dass
wenn die Gerade h x einfach ist, die Gerade h q nothwendig eine Dop
pelgerade sein muss und umgekehrt. Es besteht mithin der Satz:
12. „Jede Begelfläche dritten Grades besitzt eine Doppelgerade
und eine einfache Gerade, ivelche Geraden von sämmtlichen Erzeu
genden der Fläche geschnitten werden.“
Diese nothwendige Eigenschaft bildet das Fundament für alle
folgenden Entwickelungen, hauptsächlich aber für jene, welche die
projecti vische Erzeugung der Fläche betreffen.