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I. Methodenlehre: A) Centralprojection. 23.
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23. Blicken wir zurück. Die Centralprojection fügt zu
dem Punkt als seinen Schein die projicierende Gerade mit
der Punktreihe seiner Bilder und zu der geraden Linie oder
Punktreihe als Schein das projicierende Strahlenbüschel oder
die projicierende Ebene; und insofern eine Ebene durch ein
Strahlenbüschel repräsentiert wird, führt die Centralprojection
als den Schein des Letztem das projicierende Ebenenbüschel
als die dritte für die Untersuchung nöthige Anschauung ein.
Diese drei, die gerade Punktreihe, das ebene Strah
lenbüschel und das Ebenenbüschel, bilden eine in sich
abgeschlossene Gruppe gegenüber dem Prozess des Proji-
cierens, der aus der Bildung des Scheines und der nachfol
genden des Schnittes zusammengesetzt ist (vergl. p. 2 unter
Methode) und sie sind im Falle ihres Zusammenhanges durch
Centralprojection durch das nämliche Gesetz verbunden. Jedes
der drei Gebilde geht beim Prozess des Projicie-
rens aus jedem der zwei anderen hervor: Die Punkt
reihe als Schnitt aus dem Strahlenbüschel durch eine Gerade
seiner Ebene, als Schnitt aus dem Ebenenbüschel durch eine
Gerade; das S.trahlenbüschel als Schein der Punktreihe aus
einem Punkte und als Schnitt eines Ebenenbüschels durch eine
Ebene; das Ebenenbüschel als Schein des Strahlenbüschels aus
einem Punkte und als Schein der Punktreihe aus einer Ge
raden — diese Erweiterung des Ausdrucks ist zweckmässig.
Sodann, diese drei Gebilde sind, so wie sie paarweise
beim Prozess des Projicierens aus einem Centrum
auftreten, in perspectivischer Lage und genügen
dem Gesetz der Doppelverhältnissgleichheit ent
sprechender Gruppen, oder sie sind projectivisch in per
spectivischer Lage; sie heissen projectivisch — ohne Bei
fügung — wenn diese specielle Lage aufgehoben wird. Man
nennt diese drei Gebilde die proj ectivischen Elementar
gebilde oder die Grundgebilde der ersten Stufe.
Em die unendliche Mannigfaltigkeit der. Figuren einer
Ebene zu projicieren, betrachtete die Centralprojection
das ebene System entweder als eine Vereinigung von
unzählig vielen Punkten oder als eine solche von un
zählig vielen Geraden (§ 11.); jene konnte sie als vertheilt
in unendlich viele gerade Reihen, diese als vertheilt in un