Die Gerade: Durchstoss-, Flucht- u. Verschwindungspunkt. 3. 9
rade g, die das Centrum C nicht enthält, bestimmt mit
diesem eine projicierende Ebene als den Inbegriff der proji-
cierenden Strahlen ihrer Punkte oder den Ort des ihr ent
sprechenden projicierenden Strahlenbüschels (Schein der Ge
raden) ; die Spur dieser projicierenden Ebene in der Tafel ist
das Bild g der Geraden. Unter allen geraden Linien in dieser
projicierenden Ebene ist g ausgezeichnet durch ihren Schnitt
oder Durchstoss-Punkt S mit der Tafel — diesen theilt
sie mit allen andern Strahlen eines durch S gehenden
Strahlenbüschels in der Ebene Cg — und durch ihre Rich
tung oder ihren unendlich fernen Punkt Q — ihn theilt sie
mit allen Strahlen des
Büschels der Paralle
len zu g in dersel
ben Ebene. Durch beide
Bestimmungen ist die
Gerade g als Verbin
dungslinie von z weiPunk-
ten oder als der gemein
same Strahl von zwei
Strahlenbüscheln be
stimmt, und nach § 2.
sind die Punkte S und Q
ihrerseits durch ihre pro-
jicierendenStrahlen allein
völlig bestimmt; d. h. die gerade Linie g wird bestimmt
durch den Durchschnittspunkt S, den sie mit der
Bildebene erzeugt, und durch den Durchstosspunkt
des zu ihr parallelen projicierenden Strahls, d. i. das
Bild Q' ihres unendlich fernen Punktes Q oder ihrer Rich
tung. Der letztere Punkt soll der Fluchtpunkt der Geraden
heissen. Die gerade Verbindungslinie ihres Durchstosspunktes
S mit ihrem Fluchtpunkte Q' ist das Bild g der Geraden g.
Die Gerade selbst bestimmt sich aus S, Q' und R als die
Parallele zu CQ', welche durch S geht, (Fig. 3 und 4.)
Die Gerade hat daher dieselbe Tafelneigung ß, wie der
projicierende Strahl ihrer Richtung P; wenn wir den Durch-
schnittspunkt der Verschwindungsebene mit ihr oder ihren
Verschwindungspunkt durch R bezeichnen, dessen Bild R'
Fig. 3.