Von den entsprechend gleichen Strecken. 15.
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punkt S gemein haben und das Collineationscentrnm die vierte
Ecke eines Parallelogramms ist 7 in welchem S ihm gegenüber
liegt und die Gegenpnnkte Q' und R die andern Ecken sind.
Daraus ergeben sich für zwei Punkte A, B des Originals und
ihre Bilder AB' die folgenden Relationen (Fig. 22):
A ARdi c\} (5 Q'Ä; also AR : — Gp' : Q'Ä
oder
A R . Q'Ä = R (5 . G Q' = 5 0' . R S = ¿ 2 ; (= n . I § 3.)
d. h. das Rechteck der Abstände entsprechender
Punkte von ihren Gegenpunkten ist constant. In
Folge dessen ist
k- , , . k 2
G ^ , - 17 n rl on QV> Cl A / i Z? -. . ■, •
also
BR A R
Q'B' - Q'Ä = J'P' + P'£' • = ÄB — k 2
A B
AR . BR
j2 AR — BR
k ' ~ÄR . BR ~
für die Ableitung der Länge des Bildes, welches
einer bestimmten Strecke des Originals entspricht.
Man hat ebenso aas AR und BR
Insbesondere ist ÄB’ — AB für
k 2 — AR . BR und weil k 2 = AR . Q’Ä = BR . Q’B' ist,
so ergiebt sich als die Bedingung der Gleichheit ent
sprechender Strecken
BR = Q'Ä oder AR — Q B';
d. h. der Gegenpunkt Q' ist vom Bilde des einen Endpunkts
ebensoweit entfernt wie das Original des andern Endpunkts
vom Gegenpunkt R.
Man erhält dieselbe Bedingung auch aus
AR . Q'Ä = BR . Q’B' oder AR : BR — Q'B' : Q'Ä,
indem man bildet
(AR — BR):BR = {Q'B'—Q'Ä):Q'Ä d. h. AB: BR = ÄB':Q'Ä.
Hat man also A und Ä als Anfangspunkte entsprechend