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I. Methodenlehre: A) Centralprojecfcion. 16.
daraus folgen für die einfachen Theilungsverhältnisse
(§ 7.), nach denen die Strecke ÄB durch die Punkte C,
respective B' getheilt ist und ihre entsprechenden im Original
die Relationen
ÄC' AC AB, ÄB' _ AB AR
BÄ' ~~ BC ; BR’ Yb' ~~ BB * BR’
d. h. die Theilungsverhältnisse derselben Strecke werden nach
gleichem Verhältniss geändert; und es ergiebt sich somit das
Verhältniss dieser Theilverhältnisse oder das Doppelver-
hältniss der Punkte ABCB
Ä(f ÄB' AC ' AB
Yb : Yb' ~ bc : Yb’
d. h. das Doppelverhältniss von vier Punkten einer
Geraden Avird durch Centralproj ection nicht geän-
Fig. 24.
£
d er t — ist i in Bilde dasselbe wie im Original; in
projectivischen Geraden haben die gleich gebildeten
Doppel Verhältnisse von G nippen entsprechender
Punkte einerlei Werth.
Wir schreiben für die vorige Gleichung abkürzend
{ÄB'C’B') = (ABCB)
und haben damit das Bildungsgesetz für das Doppelverhält
niss der Gruppe A, B, C, B. Weil {ÄB'C'oo) = A'C : B'C ist,
• 80 sin d die Relationen in Zeile 5 v. o. äquivalent den Spe
cialfällen des Vorigen
[ÄB'Coo) = {A BCR) (ÄB'B'oo) = {ABBR).
Ist (5 oder C das Centrum und bezeichnen wir die pro-
jicierenden Strahlen AA, BB’ } CC' } BB respective durch a,