§. 67.
§. 68.
§. 69.
§. 70.
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Wenn man dem Vorigen nach eine Ebene als die Bahn eines
in einer bestimmten Richtung bewegten Parallelstrahles ansieht, so
kann man den Horizont sowohl, wie die Perspective der Grenz
linie (Verschwindungslinie) jeder andern Ebene, als die Schnitt
linie einer durch den Gesichtspunkt angenommenen Par allel-
ebene zu der fraglichen Ebene mit der Bildebene ansehen, analog
der Auffassung der Perspective des Verschwindungspunktes
einer Linie als Schnittpunkt des Parallelstrahles der Linie
mit der Bildebene.
Da der Schnitt einer horizontalen Ebene mit einer lothrechten,
wie die Bildebene ist, stets eine horizontale Linie ist, so ist die
Grundlinie jeder horizontalen Ebene, wie die der Grundebene,
horizontal, d. h. dem Horizonte parallel. Die Grundlinie der
Horizontebene fällt mit dem Horizonte zusammen.
Jede gegebene begrenzte ebene Fläche, sowie jede gegebene
gerade Linie faßt man als irgendeiner unbegrenzten Ebene angehö
rig auf und behandelt sie demgemäß bei der Construction ihrer
Perspective.
Wenn man nun auch eine gegebene horizontale Linie als irgend
einer lothrechten oder schiefen Ebene angehörig ansehen kann, so con-
struirt man ihre Perspective doch stets am einfachsten, wenn man sie
als der ihr entsprechenden horizontalen Ebene angehörig behandelt.
Da jedoch die Perspectiven von horizontalen Linien und von hori
zontalen ebenen Flächen an irgendwelchen Objecten dadurch leicht con-
struirt werden können, daß man die Linien oder die Flächen zu der
für dieGesammtconstruction vorweg gewählten horizontalen Grund
ebene in Beziehung bringt und, vermittelst ihrer Horizontalprojectionen
auf dieser, von hier aus ihre Perspectiven construirt, so ist es nicht
nöthig, für jede horizontale Linie oder ebene Fläche die unbegrenzte
horizontale Ebene, welcher sie insbesondere angehörig ist, ins Auge zu
fassen und etwa deren besondere Grundlinie festzustellen — wie, dies
zum Theil für lothrechte Ebenen und für alle schiefen Ebenen erforder
lich ist —, es ist vielmehr die horizontale Grundebene mit ihrer Grund
linie bei allen bei der Construction der Perspectiven horizontaler Linien
und ebenen Flächen vorkommenden Operationen ausreichend.