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einer horizontalen, der Bildebene nicht parallelen Linie
gegeben, so kann man
entweder gemäß §. 100 vermittelst der Halbirungslinie des
Supplementwinkels des Winkels, welchen die beiden Linien mit ein
ander bilden, einen Theilpunkt für jene Linie finden, wobei dieser
selbstverständlich nicht mit dem Theilpunkte zusammenfallen kann,
welcher sich ergeben würde, wenn das Maß auf einer der Bildebene
parallelen Linie gegeben wäre,
oder man sucht die Perspective des Verschwindungspunktes
und den Theilpunkt der gegebenen, der Bildebene nicht parallelen
Maßlinie, führt vermittelst des letzter» das gegebene Maß auf die
Perspective einer horizontalen, der Bildebene parallelen Linie zurück,
und überträgt dasselbe dann mit Hülfe des Theilpunktes der zìi
theilenden Linie auf diese.
Liegen die Perspectiven aY und aZ (s. Fig. 26) zweier §. 105.
horizontalen, zu einander normalen und mit der Bildebene
beispielsweise die Winkel von 35° und 55° bildenden Linien AY
und AZ, zu denen demnach O Y und 0 Z die Parallelstrahlen sind,
vor, und man faßt die Lage ihrer Theilpnnkte in Bezug auf die Ver-
ticale und auf die Parallelstrählen ins Auge, so kann man hieraus
eine neue, für die Construction der Theilpunkte besonders in dem Falle
wichtige Regel ableiten, daß die Perspective des Verschwindungspunktes
einer der Linien weit außerhalb der Grenzen der Construction liegt.
Es halbiren nämlich die Halbirungslinien O tz und O ty der
Supplementwinkel Z O s und Y O 1 zugleich die Winkel Y O P und
Z O P, welche die Parallelstrahlen der gegebenen Linien mit der
Verticale bilden. Daß dies der Fall ist, ergiebt Folgendes:
Da der Parallelstrahl OZ der Annahme gemäß mit der Bild
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