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auch die Constructio neu schiefer Linien und Ebenen auf Fol
gerungen aus den für die Construction horizontaler und lothrechter
Linien und Ebenen geltenden Regeln beruhen, so wird die Anleitung
zu dem bei diesen beiden Constructionen zweckmäßigsten Verfahren
am verständlichsten nach jenen Beispielen zu geben sein.
8. 146. Wegen der häufigen Erwähnung von Verschwindungspunkten und
Grenzlinien wird, da nach den vorangegangenen Erklärungen ein
Mißverständniß dadurch nicht mehr zu befürchten ist, von dieser
Stelle an der Kürze wegen statt des ausführlichen Ausdruckes „Per
spective des Verschwindungspunktes" und „Perspective der Grenzlinie"
stets nur „Verschwindungspunkt" und „Grenzlinie" gesagt werden.
Der schnelleren Verständigung wegen werden ferner Punkte der
in ihrem geometrischen Grundrisse gegebenen Objecte in der
Folge stets mit Buchstaben des großen Alphabets, Punkte
der perspectivischen Constructionen aber mit Buchstaben des
kleinen Alphabets bezeichnet sein, so daß also hieraus sogleich er
kannt werden kann, ob sich eine Bezeichnung auf Punkte des Grund
risses oder der perspectivischen Construction bezieht.
Der Haupt-, der Gesichts- und die Distanzpunkte aber werden
überall mit den großen Buchstaben I' (späterhin auch IT), O und D
bezeichnet sein.
Beispiel 1.
8. 147. Ausgabe. In Fig. 1 (Taf. 1) liegt der Grundriß des aus
quadratischen Steinplatten von je 3 Fuß Seitenlange bestehen
den Fußbodens ABCE eines Zimmers vor. Die Stellung
der Bildebene ist durch die Linie Q R, auf welcher zugleich in
den Punkten 0, 1, 2, 3 u. s. w. der Fuß-Maßstab vorliegt, ge
geben, der Ort des Gesichtspunktes durch den Punkt 0; es
fällt demnach der Hauptpunkt in P und beträgt die Distanz
18 Fuß; es soll die Perspective des Fußbodens in doppeltem
Maßstabe und unter Annahme des Auges in einer Höhe von
6 Fuß über dem Fußboden construirt werden.
8. 148. Ausführung. Nachdem in der Construction (Fig. 2, Taf. 1) ver
' Horizont D/ 2 D, und 6 Fuß darunter die Grundlinie g 1 der Bildebene gezo
gen, der Hauptpunkt P beliebig, und im gegebenen Abstande (d. i. 18 Fuß)