einander parallel erkennbaren Linien, wie in Fig. 57 etwa die Linien
ad und cd, oder ab und es, bis zu ihrem Schnitt- oder Ver-
schwindungspunkte y zu verlängern, um dann durch diesen den Hori
zont ziehen zu können.
Fällt hierbei der Schnittpunkt der ins Auge gefaßten beiden
Linien a b und e f außerhalb der durch die Linie N S bezeichneten
Bildgrenze, so verfährt man umgekehrt wie in §. 126. Man zieht
nämlich ev horizontal, an einer beliebigen andern Stelle gb eben
falls horizontal durch die beiden Linien, verlängert g h über h hinaus
und macht in ihr h i geometrisch gleich gb, wonach eine von v durch b
und eine von e durch i gezogene Linie sich in einem im Horizonte
gelegenen Punkte k schneiden müssen.
Ständen zur Ermittelung des Horizontes nur die beiden als horizon
tal und parallel erkennbaren Linien ei und mn zu Gebote, deren Schnitt-
und Verschwindnngspnnkt jedoch ebenfalls außerhalb der durch die Liuie
R T bezeichneten Bildgrenze siele, so verfährt man umgekehrt wie in
§. 124. Man verlängert die beiden Linien bis zu den in der Bildgrenze
liegenden Punkten r und q, zieht durch diese? horizontale Linien, zieht
ferner e u beliebig, legt durch ihren Schnittpunkt 8 eine Lothrechte 8 t,
und zieht dann von m durch t eine Linie. Der Schnittpunkt u der
selben mit der Linie e u ist dann ein Punkt des Horizontes.