Full text: Die Perspektive als selbständige Darstellungsweise

VIII 
Inhalt. 
II. Abschnitt: 13 ie Sc hatten Perspektive. 
Seite 
A. Theorie. 
Definition der Schattenperspektive. Über natürliche und künstliche Beleuchtung im allgemeinen. 
Das Lichtstrahlendreieck in Wirklichkeit 36—37 
I. Sonnenbeleuchtung: Die Lichtstrahlen in Wirklichkeit sind Parallelen. Die Lichtstrahlenrisse 
der einzelnen Ebene in Wirklichkeit sind Parallelen. Die Verschwindepunkte der Licht 
strahlen in Wirklichkeit. Die Verschwindepunkte der Lichtstrahlenrisse in Wirklichkeit. 
Parallele Ebenen haben gemeinsame Verschwindepunkte der Lichtstrahlenrisse. Das 
Legen der Lichtstrahlen im Bilde. Das Legen der Lichtstrahlenrisse im Bilde. Licht 
strahlenrisse auf schrägen Flächen. Art und Weise der Verwendung der Lichtstrahlen 
und Lichtstrahlenrisse beim Ermitteln von Schlagschattengrenzen auf gebogenen Flächen 37—41 
II. Kerzenbeleuchtung: Die Lichtstrahlen sind im Bilde, wie in der Wirklichkeit Radialen. 
Die Lichtstrahlenrisse der einzelnen Ebene sind im Bilde, wie in der Wirklichkeit 
Badialen. Jegliche Ebene hat im Bilde, wie in der Wirklichkeit ihren besonderen 
Ursprungspunkt der Lichtstrahlen risse 41 
B. Praxis. 
I. Sonnenbeleuchtung: Schlagschatten auf ebenen Flächen. Schlagschatten auf gebogenen 
Flächen 42—48 
II. Kerzenbeleuchtung: Schlagschatten auf wagerechten, senkrechten und schrägen Flächen . . 48—49 
III. Abschnitt: Die Spiegel Perspektive. 
A. Theorie. 
Definition der Spiegelperspektive. Spiegelgesetze 49—50 
B. Praxis. 
Der Spiegel ist eine Wasserfläche. Der Spiegel ist eine schräge Hauptfläche. Das Zeichnen 
in schrägen Hauptebenen. Der Spiegel ist eine schräge Frontfläche. Das Zeichnen in 
schrägen Frontebenen. (Über die Vorbedingungen, die Konstruktionen innerhalb 
schräger Distanz- und schräger Accidentalebenen erheischen.) Das Spiegelbild der 
Sonne. Gewellte Spiegelflächen 5°—57 
IV. Abschnitt: Die Luftperspektive. 
A. Theorie. 
Definition der Luftperspektive 57 
I. Die Luftperspektive in Bezug auf Licht und Schatten — auf einfarbige schattierte Bilder: 
1. Das Gesetz von der Luftperspektive. 2. Das Gesetz von der Reflexion. 3. Das Gesetz 
vom Kontrast 57—59 
II. Die Luftperspektive in Bezug auf Licht, Schatten und Farbe — auf mehrfarbige schattierte 
Bilder: 1. Das Gesetz von der Luftperspektive. 2. Das Gesetz von der Reflexion. 3. Das 
Gesetz vom Kontrast 59—61 
B. Praxis. 
Art und Weise der Berücksichtigung der Luftperspektive in der Schülerzeichnung .... 61. 
—QOO-
	        
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