Full text: Die Perspektive als selbständige Darstellungsweise

Die Luftperspektive. A. Theorie. 
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des Horizontes der Wirklichkeit, sohoch die Sonne über diesem steht. — Sonach hat 
man behufs der Ermittelung der Perspektive des Spiegelbildes der Sonne vom Mittel 
punkte des Sonnenbildes eine Senkrechte auf den Bildflächenhorizont zu fällen, dieselbe 
untenhin um sich selbst zu verlängern und um ihren Endpunkt einen Kreis zu ziehen, 
dessen Halbmesser dem des Sonnenbildes gleich ist. — Dasselbe gilt auch vom Spiegel 
bilde des Mondes. 
Bei gewellter Spiegelfläche wirkt jede einzelne Welle derselben als ein be 
sonderer Spiegel. Die Gesamtheit der Spiegelungen solcher Wellen zeigt sich dem 
Beschauer nur als eine mehr oder weniger undeutliche — verschwommene — Wieder 
gabe des sich spiegelnden Originalgebildes. — Die durch eine gewellte Spiegelfläche 
bewirkte Verundeutlichung des Spiegelbildes tritt am greifbarsten in die Erscheinung 
an den Spiegelbildern starker Lichtquellen, z. B. der Sonne, des Mondes und der Ufer 
laterne in dunkler Nacht. Das Gesamtspiegelbild lässt hier die Gestalt des sich spiegeln 
den Originals kaum noch erkennen und wird um so undeutlicher, je höher die Wellen 
berge und je tiefer die Wellenthäler der Spiegelfläche sind — wird zum kometenartigen 
Streifen, der den Glanzpunkt am fernen Ende hat. 
IV. Abschnitt. 
Die Luftperspektive. 
A. Theorie. 
Die Linien-, die Schatten- und die Spiegelperspektive lehren insgesamt, wie 
Gegenstände, Schlagschatten und Spiegelbilder nach ihren Umgrenzungslinien 
in Perspektive zu setzen sind. — Gegenstände, Schlag- (und Körper-) 
schatten und Spiegelbilder nach der Intensität von Licht, Schatten 
und Farbe in Perspektive zu setzen, lehrt die Luftperspektive. 
I. Die Luftperspektive in Bezug auf Licht und Schatten — auf einfarbige 
schattierte Bilder. 
1. Das Gesetz von der Luftperspektive: Die Intensität des Lichtes 
und des Schattens einer Fläche nimmt scheinbar in dem Masse ab, 
in dem sich die Fläche vom Auge des Beschauers entfernt. 
Fig. 25, Taf. VIII, stellt drei tiefenwärts bis ins Unendliche sich erstreckende 
Bechtecke dar, von denen das eine, das Rechteck b P c, bloss zufolge gewisser Be 
leuchtung existiert. Jede dieser Rechteckflächen ist — Sonnenbeleuchtung an 
genommen — in Wirklichkeit in jeder beliebigen Tiefe gleich hell bez. gleich dunkel. 
Es ist also die Fläche e P d, die direkt beleuchtet ist, in Wirklichkeit in jeder be 
liebigen Tiefe gleich viel hell, die Fläche b P c, die den von a P b verursachten 
Schlagschatten vorstellt, gleich viel dunkel und die Fläche a P b, die für direkte 
Lichtstrahlen nicht erreich- und somit auch nicht direkt beleuchtbar ist, gleich 
m ä s s i g dunkel. Scheinbar aber ist die Licht- und Schattenstärke solcher 
Flächen in den verschiedenen Tiefen verschieden. 
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