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*£|, min. A SGC V x S tan V x
der Intensitätsscala des Parallelkreises r,.
Der Nullpunkt der Intensitätsscala liegt hiernach in der
Mitte derselben, und die halbe Länge der Scala ist gleich
iV sec v x . Die Lage der Intensitätsscala ist bei einer
gegebenen Lichtrichtung nur von der Subnormale,
die Länge nur von der Normale abhängig. Ist also
die Normale N und die Subnormale S der Meridiancurve
des Punktes, welcher den Parallelkreis r { erzeugt, bekannt,
so kann man den Nullpunkt und die Länge der Intensitäts
scala leicht construiren. Hat man den Nullpunkt bestimmt,
dann erhält man den Maximal- und Minimalpunkt, wenn
man vom Nullpunkt aus in positiver und negativer Rich
tung die Grösse N sec v x auf die *r-Axe, die Grundrissprojcc-
tion des durch den Coordinatenanfang gehenden Lichtstrahles,
abträgt. Theilt man jede dieser beiden gleichen Strecken
in zehn gleiche Theile, so erhält man die Intensitätsscala
des Parallelkreises r,-; und zieht man hierauf durch die Theil-
punkte Parallele zur y-Axc, dann bestimmen diese Parallelen
auf der Grundrissprojection des Parallelkreises r* die Grund-
rissprojectionen von den Isophotenpunkten, welche auf die
sem Parallelkreis liegen. In gleicher Weise kann man auf
den Grundrisspro jectionen beliebig vieler willkürlich gewählter
Parallelkreise die Projectionen der auf ihnen liegenden Iso-
photenpunkte bestimmen. Die so erhaltenen Punkte liefern
im Grundriss die durch die Gleichung 5) §. 25. repräsen-
tirten Projectionen der Isophoten, und durch Hinaufproji-
ciren erhalten wir die Projectionen der Isophoten im Auf
riss. Durch jene Fundamentalpunktc ist also die Scala, und
durch diese sind die Isophotcnpunktc eines Parallelkreises
bestimmt.
Die Lichtpole der Rotationsfläche kann diese Construc-
tionsweise nur dann liefern, wenn dieselben zufällig auf den
willkürlich angenommenen Parallelkreisen liegen. Daher
müssen wir die Lichtpole besonders construiren.
Aus der Gleichung a) §. 25. folgt, dass die Grundriss-
projectionen der Lichtpole auf der .r-Axc liegen, und aus
der Gleichung y) §. 25.