Full text: Lehrbuch der Schattenkonstruktion und Beleuchtungskunde

Vorwort. 
V 
mit Begründung veränderliche Werte als zulässig erklärt 
(Art. 85 und 115); übrigens sind die von Riess auf 
gestellten Tonschichtenpläne ebenfalls nicht im Einklang 
mit den von ihm berechneten Hauptwerten. Schätzbare 
Versuche von Riess über die Licht- oder Schattenstärken, 
welche durch das wiederholte Aufträgen eines unveränder 
lichen Tuschtons erreicht werden, sind im Vorliegenden 
(Seite 140 unten) verwertet worden. 
In demselben Jahr (1871) erschien als letztes wich 
tigeres Werk über Beleuchtungskunde „Theorie und 
Darstellung der Beleuchtung gesetzmässig ge 
stalteter Flächen“ von Dr. L. Burmester, damals 
Privatdozent, später Professor an der technischen Hoch 
schule zu Dresden. In diesem Werk sind die Lichtstufen 
linien oder „Isophoten“ für die „wahre“ Beleuchtung und 
ebenso diejenigen für eine „scheinbare“ Beleuchtung 
(„Isophengen“) auf rechnerischem Weg, mit Hilfe der 
höheren Analysis abgeleitet und durch Vermittlung der 
neueren Geometrie graphische Konstruktionen auf die er 
haltenen Resultate gegründet. Es stellt höhere Anforde 
rungen und verfolgt nur die rein wissenschaftliche Seite 
der Probleme, nicht auch die Verwertung bei den im 
praktischen Schaffen auftretenden Gebilden. Bei diesen 
giebt es ja manche Cylinder- oder Kegelfläche, deren Leit 
linie oder Basis, manche Drehungsfläche, deren Meridian 
nicht durch eine Gleichung ausgedrückt werden kann, 
also dem rechnerischen Verfahren unzugänglich ist. 
Die „scheinbare“ Beleuchtung, mit der sich schon die 
oben genannten französischen Autoren die Aufgabe un 
nötigerweise erschwert haben, ist nach Burmester (S. 2) 
„diejenige, welche von der Stellung der beleuchteten 
Flächenelemente zur Lichtrichtung und ausserdem von der 
Stellung derselben gegen die Sehrichtung abhängt, und 
sich also mit der Lage des Gesichtspunktes bei unver 
änderter Lichtrichtung ändert,“ wogegen bei der „wahren“ 
Beleuchtung die Richtung der Sehstrahlen (oder Projektions 
lote) nicht in Betracht kommt. Eine mit der scheinbaren 
Beleuchtung durchgeführte Darstellung sei „in grösster 
Uebereinstimmung mit dem Eindruck, welchen die natür 
liche Beleuchtung einer schwachglänzenden Fläche bewirkt“. 
Warum im Vorliegenden die „scheinbare“ Beleuchtung 
nicht hereingezogen wurde, ist am Anfang des Art. 81 
ausgesprochen. Die Mitwirkung der Sehstrahlenrichtung 
gegenüber den vom Licht getroffenen Flächen hat bei den 
Lichtstufen der „Verkürzungen“ des Kunstmalers volle Be 
rechtigung, nicht aber beim Schattieren technischer Ge 
bilde. Die Darstellungen von solchen werden durch die 
„scheinbare“ Beleuchtung eher in ihrer Anschaulichkeit 
beeinträchtigt; sie machen weniger den Eindruck matt 
glänzender als denjenigen unrichtig schattierter Körper, 
und der Aufwand an graphischer Arbeit, den die Bestim 
mung der wirklichen Lichtstufen erfordert, ist auch 
ohne die Vermehrung durch eine solche Zugabe wahrlich 
gross genug. 
Ausser den besprochenen Werken hat die Litteratur 
noch verschiedene kleinere Abhandlungen über die Licht 
stufenlinien einzelner Flächenarten aufzuweisen, der In 
halt dieser kleineren Schriften ist jedoch zumeist in jenen 
verwertet. 
Stuttgart, im August 1895. 
13er Verfasser.
	        
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