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Kapitel IX. Artikel 74, 75.
um c ist als gemeinschaftlicher Basiskreis für alle Cylinder-
flächen bentitzt.
Durch einen beliebigen Punkt cc‘ der Horizontalebene
sind Parallelen zu den Tangenten in den Punkten / bis 3
an der leitenden Schraubenlinie gezogen, wofür die Stei
gung dieser durch Verstreckung ihres Grundrisskreises zu
bestimmen war. Diese Parallelen bilden 8 Mantellinien
c‘ 1 c‘ 2 c‘ 3 u. s. w. einer geraden Kreiskegelfläche mit
nach unten gerichteter Spitze cc‘. Durch die Basispunkte
123 u. s. w. dieser Kegelfläche sind Lichtstrahlen bis
zum Schnitt mit der Horizontalebene gezogen. Die Ver
bindungslinie des hiedurch erhaltenen Schnittpunktes 3 f
mit c giebt die Richtung 3f c, mit welcher an den er
zeugenden Kreis 3 die Tangenten zu ziehen sind, deren
Berührungspunkte 3 b und 3 d die Körperschattenpunkte
der Schaftfläche auf Kreis 3 darstellen. Im Aufriss können
nun von Punkt 3 der Leitlinie aus die im Grundriss er
haltenen Horizontalmasse für die Schattengrenzpunkte 3 b‘
und 3 d‘ aufgetragen werden, und in derselben Weise dient
der einzige Grundrisskreis für alle Lagen des Horizontal
schnittkreises.
Zur Bestimmung der Grenze der Selbstbeschat
tung ist im Hilfsgrundriss rechts der Schlagschatten des
Körperschattengrenzstücks ygi auf der Horizontalebene
des erzeugenden Kreises 4 gezeichnet. Wo dieses Schatten
stück geschnitten wird von dem Grundrisskreis 4, da ist
der Schlagschattenpunkt auf dem Kreis 4; wo es ge
schnitten wird von den leicht erhältlichen Schlagschatten
der Kreise 5 und 6 auf derselben horizontalen Ebene, da
sind die Schlagschattenpunkte für die Kreise 3 und 6 in
dem Sinne, dass im Aufriss die horizontale Entfernung
des Schattenpunktes ^ 5 von seinem Mittelpunkt 5 dieselbe
sein muss, wie im Hilfsgrundriss der horizontale Ab
stand des Schattenpunktes s 3 von dem Mittelpunkt seines
Schattenkreises m5. Die Schnittpunkte der drei Kreise
aus 4 m 5 tu 6 gaben die Schattenpunkte s 4 s5 s 6 auf dem
Schlagschattenstück y 3 1; zur sicheren Bestimmung der
Grenze waren noch Zwischenpunkte auf den erzeugenden
Kreisen 3,3 und 6,3 zu bestimmen, für welche die Hilfs
linien nicht gezeichnet sind.
Rücklings flächen mitveränderlicher, aber immer 75.
gleichgerichteter Erzeugenden.
Hieher gehören zunächst von den in Art. 69 behan
delten Flächen zweiter Ordnung das Ellipsoid, das ellip
tische Paraboloid und die beiden Hyperboloide. Für die
Konstruktion ihrer Schattengrenzen wurde von ihrer Eigen
schaft als Riickungsfläche Gebrauch gemacht.
Als neues Beispiel mit einer eben gekrümmten Leit
linie ist in Figur 75 die kugelig-nischenförmige innere
Leibung eines Rundfensters mit einem darüberstehenden
„Kernbogen“ gewählt. Für die Fensterleibung ist zunächst
der Höhenschnitt mit dem oberen und unteren Umriss
der Fläche festgesetzt, und zwar jener gerade, dieser als
konkave Kreislinie. Die Fläche selbst ist dann durch
Rücken eines veränderlichen Kreises parallel zur Wand
ebene erzeugt, wobei die Endpunkte des vertikalen Kreis
durchmessers immer auf jenen beiden Leitlinien bleiben.
Jede Zone einer solchen Rückungsfläche zwischen
zwei einander nahe liegenden verschieden grossen Er
zeugenden lässt sich auffassen und schattieren als niedrige
Zone einer Kegelfläche, wobei die kurzen Stücke der von
geometrisch-ähnlich hegenden Punkten bei der Erzeugung
beschriebenen Kurven zu Mantellinien der Kegelfläche
geworden sind. Fallen die beiden Erzeugenden in eine
zusammen, so gehen die Mantellinien in Tangenten an
jenen Kurven über. Die Spitze des gedachten Kegels ist
erhältlich als Schnittpunkt zweier solcher Tangenten. Wo
die Körperschattenpunkte auf der Erzeugenden liegen als
auf der Basis des Kegels, da liegen sie auch für die
Rückungsfläche. (Die Betrachtung würde auch für eine
gewundene Leitlinie gelten.)
In dem eingeführten Beispiel wird für die Lage a b der
Erzeugenden die Spitze c des Kegels im Höhenschnitt der
Leibungsfläche erhalten als Schnitt der verlängerten oberen