Kapitel X. Artikel 79, 79a, 79b, 79 c, 79 d.
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lässt, sondern erleichtert auch deren Beherrschung durch
das Gedächtnis.
i
71). Die unmittelbare Schattenbestimmung und ihre
vier Fälle.
Bei aller Schlagschattenkonstruktion hat man immer
und immer wieder den Schlagschatten eines Punktes auf
einem Körper zu suchen. Alle Konstruktionen der ersten
Gruppe haben das Gemeinsame, dass man durch den
schattenwerfenden Punkt einen Lichtstrahl zieht, durch
den Lichtstrahl eine Ebene legt und die Schnittlinie dieser
Ebene mit dem beschatteten Körper aufsucht. Wo diese
Schnittlinie getroffen wird vom Lichtstrahl, da ist der
Schlagschattenpunkt.
Auch für die Bestimmung der Körperschattengrenzen
wurden diese Schnittlinien verwertet. Wo die zu einem
Lichtstrahl gehörige Schnittlinie (als Schnitt polygon
bei eben begrenzten Körpern und als Schnittkurve bei
gekrümmten Flächen) gestreift oder berührt wird vom
Lichtstrahl, da ist ein Punkt der Körperschattengrenze.
Für die Wahl der durch den Lichtstrahl zu legenden
Schnittebene erschienen vier Fälle, die dadurch bedingt
sind, dass man immer auf eine möglichst einfache
und rasch darstellbare, womöglich also eine ge
rade oder kreisförmige Schnittlinie ausgeht.
Die vier Fälle waren die folgenden:
a) Benützung der vertikalen Ebene des Lichtstrahls,
die ihn auf die horizontale Grundebene projiziert.
b) Benützung der unter 45 0 geneigten Ebene des Licht
strahls, die ihn auf die vertikale Grundebene proji
ziert (der sogenannten vertikalprojizierenden Ebene).
c) Benützung der unter 45 0 geneigten Ebene des Licht
strahls, die ihn auf die Seitenebene projiziert.
d) Benützung einer Ebene, die durch den Lichtstrahl und
die Spitze eines Kegels gelegt ist, bei Schatten auf
einer Kegelfläche, oder durch den Lichtstrahl parallel
zu den Mantellinien einer Gylinderfläche gelegt ist,
bei Schatten auf einer schiefgerichteten Cylinderfläche.
79a. mit vertikalstehenden Schnittebenen parallel
zur Lichtrichtung.
Der erste Fall (Benützung der vertikalen Ebene des j
Lichtstrahls) erschien als „allgemeine Lösung“
1) bei Schlagschatten auf der vertikalen Grundebene,
Art. 9 —11 (denn das Lot auf dem Grundschnitt im Schnitt
punkt der Horizontalprojektion des Lichtstrahls ist ja nichts
anderes als die Schnittlinie der vertikalen Ebene des Licht
strahls mit der beschatteten Fläche),
2) bei Schatten auf eben begrenzten Körpern, Art. 15
bis 18, mit Einschluss der Körperschattenbestimmung auf
solchen durch Vertikalschnitte, Art. 12 zweiter Teil. Die
einfachste Schnittlinie, nämlich die vertikale Gerade, er
gab sich bei vertikalstehenden Prismen, zu denen auch
die vertikalstehenden Cvlinderflächen gerechnet werden
konnten, Art. 22,
3) bei Schatten auf gekrümmten Flächen, Art 28, ins
besondere auf RegelHächen und Drehungsflächen mit verti
kaler Achse. Kugelflächen (Art. 65) erfuhren eine besondere
Behandlung insofern, als die Schnittlinie und der Lichtstrahl
nicht in der Projektion, sondern in der Umklappung ge
zeichnet wurden, weil in dieser die Schnittlinie sich als
Kreis darstellt, also weit einfacher zu zeichnen ist als die
elliptische Linie, die sie in der Projektion werden würde.
Auch für andere gekrümmte Flächen war die Umklappung
oder däs getrennte Heraustragen der Schnittlinie und des
Lichtstrahls zuweilen als ein Hilfsmittel zur Erlangung
grösserer Klarheit und zur Erprobung des Resultats in
verwickelten Raumformverhältnissen zu empfehlen.
mit vertikalprojizierenden Schnitt ebenen par-79 b.
a 11 e 1 zur Lichtrichtung.
Der zweite Fall (Benützung der vertikalprojizierenden
Ebene des Lichtstrahls) umfasst die Lösungen
1) für Schlagschatten auf der horizontalen Grundebene
(denn das Lot auf dem Grundschnitt im Schnittpunkt der
Vertikalprojektion des Lichtstrahls ist ja nichts anderes
als die Schnittlinie der vertikal projizierenden Ebene des
Lichtstrahls mit der beschatteten Fläche), Art. 9 — 11,
2) für Schatten auf prismatischen und cylindrischen
Flächen senkrecht zur Vertikalebene, Art. 23,
3) für Schatten auf Drehungs-, Wendel- und Schrauben
flächen mit Achse senkrecht zur Vertikalebene, Art. 36.
Auch Kugelflächen, wenn deren Schatten vorwiegend oder
ausschliesslich im Aufriss verlangt sind, reihen sich hier
mit derselben besonderen Behandlung an, wie im ersten
Fall, nämlich mit dem Zeichnen der Schnittlinie in der
Umklappung anstatt in der Projektion, Art. 65. Andere
eben begrenzte Körper und gekrümmte Flächen als die
eben unter 2) 3) genannten können zwar ebenfalls mit den
vertikalprojizierenden Ebenen der Lichtstrahlen behandelt
werden, folgen aber im allgemeinen dem ersten Fall.
mit seitlich projizierenden Schn itt ebenen par-7 9 C.
allel zur Lichtrichtung.
Der dritte Fall (Benützung der seitlich projizieren
den Ebene des Lichtstrahls) erschien in den Lösungen
1) für Schlagschatten auf der Seitenebene,
2) für Schatten auf prismatischen und cylindrischen
Flächen mit Kanten und Mantellinien parallel zum Grund
schnitt, Art. 25,
3) für Schatten auf Drehungs-, Wendel- und Schrauben
flächen mit Achse parallel zum Grundschnitt, Art. 37.
mit Schn itt ebenen parallel zur Licht rieht ung 79 d.
gelegt durch die Spitze eines Kegels oder
die Mantellinien eines schiefgerichteten
C y 1 i n d e r s.
Der vierte und letzte Fall, in welchem beim Auf
suchen der Schatten auf Kegelflächen (Art. 41) durch
die Lichtstrahlen verschieden gerichtete Ebenen gelegt
werden, welche die beschattete Fläche nach Mantellinien
schneiden, enthielt als Schlüssel den Punkt, in welchem
ein aus der Kegelspitze gezogener Lichtstrahl die Basis-