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Hierauf hat man die für die Bergeinzeichnung als vor-
theilhaft erachtete Aufstellung auf der Straße am Ueber-
gangspunkte des von Hausleuten nach Unter-Hautzenbach
führenden Weges einzunehmen, um von da aus eine
Horizontale bis zu der nach dem Eingänge von Wolf-
passing links der Straße abfallenden höchsten Buckellinie
in ihrer entgegengesetzten Richtung bis auf die bereits
nach Zistersdorf hinab bezeichnete Abdachung einzutragen*).
Wird diese Horizontale nach Größe der gegen den Stand
punkt stattfindenden Neigung über die jenseits des Rückens
nach dem Wagram abfallenden Abdachungen hin in Ge
mäßheit der daselbst eingetragenen Horizontalen und be
zeichneten Neigungöverhältniste dergestalt verlängert, daß
solche den Rücken in möglichst gleicher Höhe mit dem
Standpunkte umschließt, so sind bei Einschiebung der
etwa nöthigen Hülfshorizontalen die von dem Rücken
nach allen Seiten abfallenden Bergflächen bis zu dieser
sie umschließenden Horizontale des Standpunktes zu be
zeichnen. Um die zur anderen Seite der Straße abfallen
den Bergflächen durch eine in gleicher Höhe mit der nur
eingetragenen Horizontale zu verbinden, was vor derHand
nur in geringer Ausdehnung zu beiden Seiten des
Standpunktes ausführbar ist, indem die Aussicht auf
weiter hin zu bestimmende gleich hohe Stellen von der
Abdachung der darüber gelegenen Kuppe gedeckt wird,
ist es nöthig, einen höheren Stand auf der Kuppe
selbst ohnweit der Kreuzung des aufwärts führenden We
ges mit dem von Wolfpassing kommenden zu nehmen, wo
*) Zu Angabe dieser Horizontale sind die mit dem Standpunkte
gleich hohen Stellen wegen leichterer Uebcrtragung auf das Auf
nahmeblatt zwar vorzugsweise in den von dem Bergrücken herab
bemerkten Schluchten zu ermitteln, wo dieselben jedoch, von dem
dazwischen abfallenden Buckeln verdeckt, aus letzterem selbst aufzusuchen
sind. muß deren Uebertragung nach der zwischen den Schluchten
zu beurtheilenden Abdachungsform erfolgen.