Full text: Das Aufnehmen nach dem Augenmaße

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bei Bezeichnung der anfänglichen Neigung dieser Kuppe 
in ihrer zu beachtenden Verbindung mit der in der 
Richtung nach Ober-Hautzenthal nach dem Bergrücken 
hinauf einzutragenden höchsten Buckellinie nächst der da 
zwischen gebilveten Telle auch die von deren beiden Sei 
ten flach ablaufenden Schluchten anzugeben sind. Be 
stimmt man dann die mit dieser Aufstellung nahe über 
Wolfpassing gleich hoch erkannte Kuppe auf der dahin 
anzugebenden Richtung in ihrer von hier mit dem rechts 
am Eingänge des genannten Dorfes eingetragenen ersten 
Hause gleich weit zu schätzenden Entfernung, so ist der 
nach ihr geneigte Rücken in seiner mit der vom Stand 
punkte hinauf angegebenen höchsten Buckellinie anscheinend 
parallelen Lage und die dazwischen nach der Straße hinab 
lausende Schlucht einzuzeichnen. In Folge des nach 
diesen Angaben erlangten Abkommens sind die von Wolf- 
passing sowohl auf den Abdachungen als in den Schluck 
ten auf die Höhe führenden Wege einzutragen und, wo 
es nöthig, die von anderen Standpunkten aus dahin 
schon bezeichneten zu berichtigen oder weiter fortzuführen. 
Ohnerachtet der gleichen Höhe der letzterwähnten Kuppe 
mit dem Aufstellungspunkte kann die mit diesem in einer 
lei Höhe auf dem nach dem Rücken ansteigenden Buckel 
einzutragende Horizontale doch nicht nach solcher hinge 
führt werden, es muß vielmehr, da deren flache Neigung 
gegen den nach ihr gerichteten Rücken eine mit selbigem 
unter dem Standpunkte liegende Vertiefung bildet, ihr 
gegenüber, aufwärts dieser von hier in gerader Richtung 
dahin zu markirenden Telle, ein anderer gleich hoher 
Punkt auf der angegebenen Rückenlinie ermittelt werden, 
bis zu welchem die Horizontale mit Berücksichtigung der 
dazwischen ablausenden Schluchten einzutragen ist. Zu 
ihrer Fortführung in entgegengesetzter Richtung hat man 
an den von Zissersdorf auf die Höhe führenden bereits 
bezeichneten Wegen und dem diesseits über Ober-Olbern-
	        
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