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bei Bezeichnung der anfänglichen Neigung dieser Kuppe
in ihrer zu beachtenden Verbindung mit der in der
Richtung nach Ober-Hautzenthal nach dem Bergrücken
hinauf einzutragenden höchsten Buckellinie nächst der da
zwischen gebilveten Telle auch die von deren beiden Sei
ten flach ablaufenden Schluchten anzugeben sind. Be
stimmt man dann die mit dieser Aufstellung nahe über
Wolfpassing gleich hoch erkannte Kuppe auf der dahin
anzugebenden Richtung in ihrer von hier mit dem rechts
am Eingänge des genannten Dorfes eingetragenen ersten
Hause gleich weit zu schätzenden Entfernung, so ist der
nach ihr geneigte Rücken in seiner mit der vom Stand
punkte hinauf angegebenen höchsten Buckellinie anscheinend
parallelen Lage und die dazwischen nach der Straße hinab
lausende Schlucht einzuzeichnen. In Folge des nach
diesen Angaben erlangten Abkommens sind die von Wolf-
passing sowohl auf den Abdachungen als in den Schluck
ten auf die Höhe führenden Wege einzutragen und, wo
es nöthig, die von anderen Standpunkten aus dahin
schon bezeichneten zu berichtigen oder weiter fortzuführen.
Ohnerachtet der gleichen Höhe der letzterwähnten Kuppe
mit dem Aufstellungspunkte kann die mit diesem in einer
lei Höhe auf dem nach dem Rücken ansteigenden Buckel
einzutragende Horizontale doch nicht nach solcher hinge
führt werden, es muß vielmehr, da deren flache Neigung
gegen den nach ihr gerichteten Rücken eine mit selbigem
unter dem Standpunkte liegende Vertiefung bildet, ihr
gegenüber, aufwärts dieser von hier in gerader Richtung
dahin zu markirenden Telle, ein anderer gleich hoher
Punkt auf der angegebenen Rückenlinie ermittelt werden,
bis zu welchem die Horizontale mit Berücksichtigung der
dazwischen ablausenden Schluchten einzutragen ist. Zu
ihrer Fortführung in entgegengesetzter Richtung hat man
an den von Zissersdorf auf die Höhe führenden bereits
bezeichneten Wegen und dem diesseits über Ober-Olbern-