erwähnte erste Haus von Wolfpassing, links derselben nach
einer dem Schloß gegenüber zu bestimmenden gleich ho
hen Stelle einzutragen und bis zu ihr die Abdachung
nach der auf dieser Seite der Straße erkannten größeren
Neigung zur Verbindung mit den früheren Angaben
nach dem Rothgraben hinab zu bezeichnen. Wie nun in
Verhältniß der wechselnden Entfernung zwischen der
hier eingetragenen und der nächst höheren Horizontale
nach der links gegen die Straße abfallenden steileren
Neigung rechts derselben die kesselartige Vertiefung
durch die gegeneinander flach auslaufenden Schluchten
bezeichnet wird, ebenso ist in Uebereinstimmung mit dem
in Folge der kesselförmigen Vertiefung rechts an der
Straße hinlaufenden, nach und nach an Höhe zunehmen
den steileren Abhange die ihm gegenüber links der Straße
nach Wolfpassing hinab sich ändernde Abdachung derge
stalt zu bezeichnen, daß von beiden Seiten eine und die
selbe Neigung der Straße bis zum Rothgraben erkannt
werde. Ferner ist die nähere Bestimmung von Seihers-
dorf nach der auf dem Wege hierher gemachten Beobach
tung, daß die ersten Häuser am diesseitigen Eingänge
dieses Dorfes in Verlängerung der nach Wolfpassing
hinab führenden Straße liegen, im Durchschnitt dieser
Straßenrichtung mit der früher längs der durch Seihers
dorf laufenden Gasse gezogenen Richtlinie vorzubereiten.
Bei nachheriger Verfolgung der Straße bis zum
Eingänge von Wolfpassing durch das dahin gefundene
Schrittmaß von der hinreichend genauen Angabe des
ersten Hauses überzeugt, hat man zu beiden Seiten, des
von da abfließenden Rothgrabenö das Dorf und die nach
selbigem rechts der Straße hinabführenden Hohlwege ein
zutragen. Von der Tiefe und Verbindung der letzteren
oberhalb des nach der Straße abfallenden Abhanges sich
näher unterrichtend, erhält man dadurch zugleich Veranlas
sung, sowohl die daselbst bezeichnete Neigung als auch die