Full text: Das Aufnehmen nach dem Augenmaße

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Beibehaltung des erwähnten Durchschnitts als ausrei 
chend genau bestimmt anzunehmen*). Da längs des 
Weges bis zu diesem Standpunkte die verlängerte Linie 
einer Schlucht überschritten wurde, welche gegen das 
linke Ufer des Rothgrabens in paralleler Lage mit der 
ihr zur Seite in der Richtung zum vorigen Standpunkt 
bezeichneten zu erkennen war, so ist solche bei Angabe der 
zu ihrer Verlängerung auf der Straße ausgeschrittenen Länge 
demgemäß nachträglich einzuzeichnen. Hierauf hat man die 
links der Straße befindlichen nahen Bergkuppen im Durch 
schnitte der nach ihnen gezogenen Richtlinien zu bestimmen 
und die zwischen denselben von derMarkt-PettendorferHöhe 
herab scharf eingeschnittene, in gerader Richtung zur Auf 
stellung auölaufende Schlucht anzugeben. Die durch den 
Standpunkt laufende Horizontale wird bis zum Roth 
graben hinüber fortgesetzt, und nach ihrer Entfernung 
von der nächst tieferen Horizontale und der dazwischen lie 
genden flachen Neigung des Bodens ergiebt es sich, in 
welchem verhältnißmäßig geringeren Abstande von letzterer 
dieselbe auf der jenseits des Rothgrabens steileren Abda 
chung bis unter die zunächst Wolfpassing gelegene Kuppe 
zu führen ist. Bei Beurtheilung ihrer entgegengesetz 
ten Richtung erkennend, daß die auf der vom Markt- 
Pettendorfer Rücken nach dem Rothgraben abfallenden 
Bergfläche als mit der Kuppe zunächst über Hausleu 
ten gleich hoch bemerkten Angaben zugleich in annähernd 
*) Würde nach dem Schrittmaße eine namhaftere Verschieden- 
denheit dieser Straßcnlänge sich ergeben haben, da wäre in Be 
tracht der zwischen Zisserßdorf und Wolfpassing und gegen Unter- 
Rußbach hin in größerer Ausdehnung eingetragenen, füglich nicht 
zu ändernden Hauptrichtungen der Straße der so erkannte Fehler 
zwischen dem ersten Hause von Wolfpassing und dem in bemerkter 
Weise gegen den Meilenzeiger zu verschiebenden Durchschnittspunkt 
vorauszusetzen gewesen und hätte innerhalb dieser Punkte verhält 
nißmäßig vertheilt werden müssen.
	        
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