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gegen den Rothgraben auf der entgegengesetzten Abda
chung bis zu dem an der Straße bestimmten Meilenzei-
ger hinab zu verlängern. Auf der anderen Seite der
Straße, wo die Angabe der gerade gegenüber liegenden
Bergkuppe zu prüfen ist, bezeichnet die deshalb nach ihr
gezogene Richtlinie in ihrer Verlängerung zugleich die
darüber hinaus weiter ansteigende Rückenlinie. Ueber-
zeugt, daß die links von diesem Rücken hervortretende
Bergkuppe, die des früher nach ihr verfolgten Aligne
ments, zugleich-der höchste Punkt des nach der Wolfpas
singer Schäferei auslaufenden Rückens ist, bestimmt man
solche demgemäß und verlängert den vom Standpunkte
über die Straße dahin führenden Weg. Desgleichen giebt
man die auf vorerwähntem Rücken abwärts über Sei-
tzersdorf gelegene Kuppe, wie die zwischen beiden sichtbare
Telle, im Durchschnitte mit ersterem vorläufig an. In
Betreff der hier einzutragenden Horizontalen sind die mit
dem Standpunkte gleich hohen Stellen im Abkommen von
den bezeichneten Kuppen, Rücken, Schluchten und Wegen
zu markiren, nach welchen von der gleich hohen Stelle
aus, welche aus dem am Standpunkte endigenden Rücken
der an den Weingärten hinführende Weg überschreitet,
eine Horizontale auf der nach der Straße abfallenden
Bergfläche durch den sich tiefer hinabziehenden Weingarten
hin, auf der anderen Seite des Rückens bis zu der mit
ihm parallel laufenden Schlucht und von da bis unter
den nächsten Bergvorsprung, auf welchem die dahin ein
getragenen Wege an dem Heiligenbilde zusammentref
fen, bezeichnet wird. Jenseits des Rothgrabens ist die
selbe dann von der diesem Vorsprung gegenüber ange
zeigten gleich hohen Stelle über die zwischen den einge-
tragenen Schluchten abfallenden Buckel bis in die Nähe
des Rückens fortzuführen, wo solcher von der Schlucht
erreicht wird, die in aufwärts verlängerter Richtung des
nach dem diesseitigen Eingänge von Seitzersdorf abfließenden