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Rothgrabens angegeben wurde. Im Verfolg des Rückens
aber sind auch die zwischen Wolfpassing und Ober-Hau
tzenthal bestimmten Kuppen in der unter ihren höchsten
Punkten bemerkten gleichen Höhe mit dem Standpunkte
kreisförmig zu umschließen. Jenseits der Straße, wo die
erkannten gleich hohen Stellen unterhalb der geradeüber
liegenden Kuppe nach Maßgabe ihres steileren Abfalles,
wie auf der Sohle der daneben nach dem Straßenknie
gerichteten Schlucht im Abkommen vom Durchschnitts
punkte des durch dieselbe führenden Weges und dicht
unter der über Seitzersdorf die Neigung des Rückens
unterbrechenden Kuppe zu markiren waren, ist nach sol
chen eine mit der diesseitigen gleich hohe Horizontale
durch die in Verlängerung der auf dem Rücken markir-
ten Telle der am Ausgange von Seitzersdorf endenden
Schlucht bis zu dem nach dem Wolfpassinger Schäferei
hof auslaufenden Rücken anzugeben. Dieselbe später
unter dem noch einzutragenden, rechts von der gegenüber
liegenden Kuppe nach der Straße abfallenden Rücken
hinführen zu können, hat man die auf demselben in fast
gleicher Höhe des Standpunktes gebildete Vertiefung
durch eine in der Richtung mit dem Meilenzeiger dahin
führende Linie in ihrem Abstande von der Straße zu be
merken, auch eben so am Ende dieses Rückens den bis
zur gleichen Höhe abfallenden oberen Theil der der
Straße näheren Kuppe abzuschneiden. Nach der wech
selnden Entfernung obiger, zwar nicht in fortwährender
Verbindung, aber in gleicher Höhe über der durch das
Straßenknie eingetragenen Horizontale anzunehmenden
Linien und der sowohl vom Standpunkte als ander
wärts dazwischen beurtheilten Neigungsverhältnisse kann
daher die ohnweit des Meilenzeigers vom höchsten Punkte
der Telle aus in ihrer anfänglichen Richtung zu beiden
Seiten der Straße bezeichnete Horizontale über der des
Straßenknies, den zwischen den Schluchten erhobenen