Full text: Das Aufnehmen nach dem Augenmaße

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ihr sich entfernender Richtung verlängert, links dagegen, 
nach vorheriger Angabe der sich zur Aufstellung herab sen 
kenden Schlucht, unter der darüber eingetragenen Kuppe 
herum, durch diese Schlucht dergestallt hingeführt, daß 
deren höher liegende, von beiden Seiten steilere Einsen 
kung und ihr dort stärkerer Fall im Uebergange zu der 
sehr unbedeutenden Neigung gegen die Straße nach den 
zu schätzenden Neigungsverhältnissen ihrer Seitenabdachun 
gen übereinstimmend mit der fast horizontalen Lage der 
Straße danach zu bezeichnen ist. 
Im fortgesetzten Ausschreiten der Straße an dem 
von Markt Pettendorf her in dieselbe eintretenden Wege 
angekommen, findet man bei Beurtheilung seiner zu 
bezeichnenden, mit dem nebenliegenden Wege theilweise 
gleichlaufenden Lage, daß man in der Verlängerung 
einer zwischen diesen Wegen gerade herab führenden 
Schlucht steht, die auf ihrer dahin anzugebenden Rich 
tung von der links darüber markirten Rückenlinie herab 
bis zur Vereinigung mit der unter ihr nach der Straße 
auslaufenden Schlucht eingetragen wird. Desgleichen ist 
die rechts der Straße liegende vordere Ecke des Weingar 
tens in ihrem vom Halte beim Meilenzeiger aus angezeigten 
Abstande von der Straße anzugeben und nach ihr so 
wohl die übrige Begrenzung des Weingartens, als auch 
die von dem darüber angegebenen Rücken an ihr vorbei 
laufende Schlucht zu bezeichnen. 
Bestimmt man nun über dem vorher eingetragenen 
Wege die der Aufstellung nähere Kuppe in ihrer von 
hier ab mit der Straße rechtwinkeligen Richtung auf der 
ebenfalls vom Halte beim Meilenzeiger auf sie gezogenen 
Richtlinie und bezeichnet die von ihr ansteigende Rücken 
linie in der nach und nach abnehmenden Entfernung von 
der daneben hinauf angegebenen Schlucht, so werden die 
nebenliegende Kuppe und die dazwischen und weiter hin 
gebildeten Tellen auf den dahin gezogenen Richtlinien im
	        
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