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ihr sich entfernender Richtung verlängert, links dagegen,
nach vorheriger Angabe der sich zur Aufstellung herab sen
kenden Schlucht, unter der darüber eingetragenen Kuppe
herum, durch diese Schlucht dergestallt hingeführt, daß
deren höher liegende, von beiden Seiten steilere Einsen
kung und ihr dort stärkerer Fall im Uebergange zu der
sehr unbedeutenden Neigung gegen die Straße nach den
zu schätzenden Neigungsverhältnissen ihrer Seitenabdachun
gen übereinstimmend mit der fast horizontalen Lage der
Straße danach zu bezeichnen ist.
Im fortgesetzten Ausschreiten der Straße an dem
von Markt Pettendorf her in dieselbe eintretenden Wege
angekommen, findet man bei Beurtheilung seiner zu
bezeichnenden, mit dem nebenliegenden Wege theilweise
gleichlaufenden Lage, daß man in der Verlängerung
einer zwischen diesen Wegen gerade herab führenden
Schlucht steht, die auf ihrer dahin anzugebenden Rich
tung von der links darüber markirten Rückenlinie herab
bis zur Vereinigung mit der unter ihr nach der Straße
auslaufenden Schlucht eingetragen wird. Desgleichen ist
die rechts der Straße liegende vordere Ecke des Weingar
tens in ihrem vom Halte beim Meilenzeiger aus angezeigten
Abstande von der Straße anzugeben und nach ihr so
wohl die übrige Begrenzung des Weingartens, als auch
die von dem darüber angegebenen Rücken an ihr vorbei
laufende Schlucht zu bezeichnen.
Bestimmt man nun über dem vorher eingetragenen
Wege die der Aufstellung nähere Kuppe in ihrer von
hier ab mit der Straße rechtwinkeligen Richtung auf der
ebenfalls vom Halte beim Meilenzeiger auf sie gezogenen
Richtlinie und bezeichnet die von ihr ansteigende Rücken
linie in der nach und nach abnehmenden Entfernung von
der daneben hinauf angegebenen Schlucht, so werden die
nebenliegende Kuppe und die dazwischen und weiter hin
gebildeten Tellen auf den dahin gezogenen Richtlinien im