Full text: Das Aufnehmen nach dem Augenmaße

Durchschnitte von dieser Rückcnlinie als vorläufig bestimmt 
anzunehmen sein; auch ist die daselbst in derselben Weise 
angezeigte mit der Kuppe gleich hohe Stelle zwischen dem 
Meilenzeiger und dem Rothgraben zu ermitteln. In Folge 
Vieser Angaben hat man die von obigen Tellen herab auf 
der diesseitigen Abdachung dieses Rückens abfallenden 
Schluchten in ihrer Richtung zu verlängern, wie die in 
Höhe der Kuppe zwischen dem Meilenzeiger und dem Rotb 
graben unter der ihr gegenüber jenseits der Straße gelege 
nen Kuppe eingetragene Horizontale bis zu der auf dem 
Rücken angezeigten Telle, von da unter den nebenein 
ander stehenden Kuppen hin, nach dem auf dem verlän 
gerten steileren Abfalle des Rückens gefundenen gleich 
hohen Punkte fortzuführen. Die durch den Haltepunkt 
laufende Horizontale kann zu beiden Seiten der von hier 
aus merkbarer werdenden Neigung der Straße zwar 
nur bis über das an solcher stehende, in seiner Entfer 
nung dahin zu schätzende Heiligenbild angegeben werden, 
deren Ausdehnung ist aber hinreichend, um zwischen ihr 
und den höheren Horizontalen die von der Einsattelung 
jenseits des Meilenzeigers hergeführte nach Maßgabe des 
zu beiden Seiten der Straße stattfindenden Neigungs- 
Verhältnisses zu verlängern. Abwärts, wo zwischen der 
Straße und dem von Eggersdorf nach Unter-Rußbach 
führenden Wege die Abdachung bis zum Bache zu einer 
sehr flachen Neigung übergeht und gewissermaßen als die 
breite Sohle einer Schlucht zu betrachten ist, welche von 
beiden Seiten der nach ihr abfallenden steileren Abdachun 
gen gebildet wird, dürfte zu übereinstimmender Bezeich 
nung ihrer mit ersterer gleichmäßig zu erreichenden Tiefe 
die bis über das Heiligenbild eingetragene Horizontale 
auf diesen steileren Abdachungen hin noch zu verlängern 
sein. Es sind deshalb die mit solcher gleich hoch gefun 
denen Stellen, rechts der Straße über der Unter-Ruß - 
bacher Kirche, links derselben an dem von Unter-Rußbach
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.