Durchschnitte von dieser Rückcnlinie als vorläufig bestimmt
anzunehmen sein; auch ist die daselbst in derselben Weise
angezeigte mit der Kuppe gleich hohe Stelle zwischen dem
Meilenzeiger und dem Rothgraben zu ermitteln. In Folge
Vieser Angaben hat man die von obigen Tellen herab auf
der diesseitigen Abdachung dieses Rückens abfallenden
Schluchten in ihrer Richtung zu verlängern, wie die in
Höhe der Kuppe zwischen dem Meilenzeiger und dem Rotb
graben unter der ihr gegenüber jenseits der Straße gelege
nen Kuppe eingetragene Horizontale bis zu der auf dem
Rücken angezeigten Telle, von da unter den nebenein
ander stehenden Kuppen hin, nach dem auf dem verlän
gerten steileren Abfalle des Rückens gefundenen gleich
hohen Punkte fortzuführen. Die durch den Haltepunkt
laufende Horizontale kann zu beiden Seiten der von hier
aus merkbarer werdenden Neigung der Straße zwar
nur bis über das an solcher stehende, in seiner Entfer
nung dahin zu schätzende Heiligenbild angegeben werden,
deren Ausdehnung ist aber hinreichend, um zwischen ihr
und den höheren Horizontalen die von der Einsattelung
jenseits des Meilenzeigers hergeführte nach Maßgabe des
zu beiden Seiten der Straße stattfindenden Neigungs-
Verhältnisses zu verlängern. Abwärts, wo zwischen der
Straße und dem von Eggersdorf nach Unter-Rußbach
führenden Wege die Abdachung bis zum Bache zu einer
sehr flachen Neigung übergeht und gewissermaßen als die
breite Sohle einer Schlucht zu betrachten ist, welche von
beiden Seiten der nach ihr abfallenden steileren Abdachun
gen gebildet wird, dürfte zu übereinstimmender Bezeich
nung ihrer mit ersterer gleichmäßig zu erreichenden Tiefe
die bis über das Heiligenbild eingetragene Horizontale
auf diesen steileren Abdachungen hin noch zu verlängern
sein. Es sind deshalb die mit solcher gleich hoch gefun
denen Stellen, rechts der Straße über der Unter-Ruß -
bacher Kirche, links derselben an dem von Unter-Rußbach