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nach Starenwerd gerichteten Wege, Behufs ihrer späteren
Bestimmung in der Richtung dahin zu markiren.
Weiter hinab auf der Straße zur Stelle neben dem
Heiligenbilde, dessen vom vorigen Haltepunkte angezeigte
Entfernung nach dem hierher gefundenen Schrittmaße
berichtigt wird, ist die rechts der Straße auslaufende
Schlucht und die neben ihr die Weingärten schließende
Begrenzung einzutragen. Durch die in diesen Weingär
ten nach der Schlucht abfallende steilere Neigung zu der
Annahme veranlaßt, daß der innerhalb derselben mit der
Straße gleichlaufend eingetragene Rücken von der entgegen
gesetzten flachen Neigung einer von hier aus darüber sicht
baren Kuppe gebildet werde, hat man diese in ihrer
Winkelrichtung zur Straße auf der angezeigten Rücken
linie zu bestimmen und nach ihrem zur Straße abfallen
den Neigungsverhältniffe die anfängliche Richtung der
bereits darunter hingeführten Horizontale über der des
vorigen Haltepunktes bis unter die Kuppe zu verlängern.
Um von der höheren Verbindung der gegenseitigen
Abdachung dieser Kuppe sich zu überzeugen, genöthigt, die
Straße zu verlassen, hat man deren Länge bis zum ersten
Hause von Nnter-Rußbach insofern vorläufig zu bemer
ken, als die von hier dahin zu schätzende Entfernung
in gleicher Ausdehnung mit der bis zum vorletzten Halte
punkte beurtheilt wird.
Zu Ermittelung eines desfallsig höheren Stand
punktes die aufwärts führende gangbarste gerade Rich
tung längs der angezeigten Schlucht verfolgend, hat man,
an dem die Schlucht durchschneidenden trockenen Graben
angekommen, denselben einzutragen, die daselbst vom
vorletzten Haltepunkte her durchlaufende Horizontale zu
verlängern und den von der vorliegenden Höhe über die
Unter-Rußbacher Kirche sich hinziehenden Weg in seinem
zuletzt mit der Straße parallelen Abstande von dieser anzu