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geben. Auf dem zur Aufstellung geeigneten Punkte dicht
über dem durch die Schlucht führenden Hohlwege einge.
troffen, bemerkt man dessen Angabe in Verhältniß der bis
dahin auf der Abdachung ausgeschrittenen Entfernung, bei
stattfindender Uebereinstimmung der Winkel, unter wel
chen daselbst die Richtung der Schlucht von der im ne
bengelegenen Weingarten bestimmten Bergkuppe her
durchschnitten wird. Nachdem man sich auf diesem Stand
punkte von der beizubehaltenden Länge der Straße bis
zum Eingänge von Unter-Nußbach nach einem in der
Winkelrichtung zur Schlucht dahin treffenden Durchschnitt
überzeugt hat, ist in ähnlicher Weise das Ende ihrer
geraden Richtung bei Ueberschreitung des Baches im un
teren Theile des Dorfes und die demselben zur Seite
stehende Kirche zu bestimmen. Da auch die weiter
oben vom Dorfe ab aufwärts führende Straße, der
unterhalb des Dorfes fast rechtwinkelig veränderte Lauf
des Baches und die über seinem linken Ufer sich hinziehende
Rückenlinie längs deren geraden Richtung zum Stand
punkte zu übersehen und anzugeben sind, so ist danach
die hart am Dorfe hin gebrochene Lage der Straße, wie
der zwischen ihr und der Kirche abfließende Bach in sei
ner weiteren Richtung zu bezeichnen. Ferner wird der
an der Aufstellung vorbeiführende Hohlweg mit seiner
über der Straße nach der Unter-Rußbacher Kirche hin
bemerkten Fortsetzung verbunden und dient zum Abkom
men, den darüber an den Weingärten hinführenden Hohl
weg danack einzutragen, an welchem zugleich der Ein
tritt des innerhalb der Weingärten in der Schlucht herab-
kommenden Weges zu markiren ist. Diesen Eintrittspunkt
in gleicherHöhe mit dem Standpunkte erkennend, hat man die
da durchlaufende Horizontale bis zu dem nach der Kirche
steiler abfallenden Bergvorsprung und, zu Bezeichnung der
abwärts derselben in konkaver Neigung auf der Abdachung
auslaufenden Schlucht, die auf dem Wege hierher ver-