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grabenS bis über den unteren Theil von Stransdorf zu
verlängern sind.
Nachdem man nach dem verlassenen Wege zurück und
auf demselben bis zur Mitte von Stransdorfvorgegangen ist,
und dabei den am Eingänge in das Dorf links davon ab
an den Weingärten hinaufführenden Weg, die von bei
den Seiten nach der Mitte des Dorfes abfallenden
Schluchten und die von da veränderte Richtung der Gasie
bezeichnet hat, verläßt man das Dorf längs des links
den Berg hinauf führenden Weges, auf welchem in gleicher
Höhe mit dem rechts davon abgebauten Gute eine Auf
stellung genommen und in der vom Dorfe dahin gefun
denen Entfernung angegeben wird.
Daselbst hat man dann den oberen Eingang von
Stransdorf imDurchschnittemit der durchführenden Gasse zu
bestimmen und die nach diesem Dorfe auf der jenseitigen
Abdachung in den Schluchten herabführenden Wege einzu
tragen. Wird nächstdem beurtheilt, wie eine von dem
noch zu bezeichnenden abgebauten Gute durch den Halte
punkt laufende Horizontale nur in geringer Entfernung
über der links von der Wasserscheide her sich hinziehen
würde, so kann danach letztere unterhalb des abgebau
ten Gutes hin bis auf die gegenüber nach dem Dorfe
abfallende Bergfläche im Abkommen von den mit dem
Haltepunkte — nach Verhältniß der dort steileren
Neigung — in gleicher Höhe anzugebenden Stellen
fortgeführt, und nach dieser wieder die unter der letzt
verlassenen Kuppe verlängerte tiefere Horizontale bis zu
den oberen Häusern an der Stransdorfer Kirche einge
tragen werden.
Von hier aus den Weg bis zum Durchschnitte mit
dem vom abgebauten Gute herauf einzutragenden Wege ver
folgend, hat man daselbst diese Wege in ihrer von einander
sich entfernenden weiteren Richtung zu bezeichnen, an letzte
ren das Zusammentreffen mit der zur Seite zu verlän