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Einflusses zu machende Fehler für das Gesammtergebnifs
der Bestimmung der Bauwürdigkeit nicht von grofser Be
deutung werden. Nach Abwägung aller Verhältnisse wird
man zur Berücksichtigung des Hinterlandes der Bevölkerung
des Stationsortes eine Anzahl f, d. e hinzufügen müssen,
o
wobei d die halbe Breite des Stationsgebietes in Kilometern,
also der gröfseste Abstand ist, welchen der Verkehr des
Hinterlandes bis zur Eisenbahnstation zurückzulegen hat
und e die auf den Quadrat-Kilometer des Stationsgebietes
angesiedelte Bevölkerung angiebt.
Trägt man nun dem Umstande Rechnung, dafs durch
Zweigbahnen der Verkehr aus mancherlei Gründen, z. B.
schon wiegen der geringeren Anzahl der Züge und wegen
der geringeren Fahrgeschwindigkeit, weniger günstig, als
durch Hauptbahnen vermittelt wird, so erscheint es geboten,
die für das gesummte deutsche Eisenbahnnetz gefundene
Grundziffer von 17,6 Mark Betriebsüberschufs für Zweig
bahnen auf 15 Mark herabzusetzen. Man erhält dann den
Zuwachs an Betriebsüberschufs, welchen eine Zweigbahn
mit n Stationen und einer in diesen Stationsorten lebenden
Bevölkerung von E Personen liefert zu:
(Gl. 48) . . . . N= 15 F + 10 nde.
Von diesem Mittelwerthe darf man, wie wiederholt
werden mag, in lediglich Ackerbau treibenden Gegenden
nur die Hälfte rechnen, kann dagegen in sehr betriebsamen
Gegenden das 4 ,/ 3 fache annehmen.
Eine Eisenbahn, welche zwei Stationen erhält, deren
Bevölkerung 800 und 2000 beträgt und welche den Ver
kehr für ein Gebiet vermittelt, das durchschnittlich 7 Kilo
meter Breite nach jeder Seite der Bahnlinie und eine Be
völkerung von 40 auf den Quadrat-Kilometer hat, wird
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