Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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I. Eintheilung nach der Fahrbahn. 
1. Der Wasserweg. 
a. Der Seeweg auf wellenbewegter Wasserfläche. 
b. Der Flufsweg auf strömender Wasserfläche. 
c. Der Kanal weg auf ruhiger Wasserfläche. 
2. Der Landweg. 
a. Die S fraise, bei welcher die Bahn ohne Führung 
für das Fahrzeug ist. Sie kann als Erdweg, Steinbahn. 
Holzbahn, Asphaltbahn u. s. w. hergestellt sein. 
b. Die Spurbahn, welche mit einer Führung für 
das Fahrzeug versehen ist. Die Spur oder das Gleis 
ist selten aus Stein oder Holz, sondern in der Regel aus 
Eisen gebildet (Eisenbahn). 
II. Eintheilung nach der Trafse. 
1. Beim Wasserwege kommen die gleichen Einthei- 
lungen wie für die Fahrbahn in Betracht, doch sind die 
Unterscheidungsgründe andere, indem 
a. der Seeweg als der Weg auf horizontaler Fläche 
von unbegrenzter Breite zu kennzeichnen ist; 
b. der Flufsweg als der Weg auf geneigter Wasser 
fläche von unregelmäfsiger Breite und mit vielen Krüm 
mungen ; 
c. der K a n a 1 w e g als der Weg auf horizontaler 
Wasserfläche mit einzelnen vertikalen oder geneigten Stei 
gungen. mit gleichbleibender beschränkter Breite und vor 
wiegend geradliniger Erstreckung. 
2. Beim Landwege sind die Breite, die Steigungen 
und die Krümmungsverhältnisse, welche man als die 
drei Trafsirungs-Elemente bezeichnet, von noch greise 
rer Bedeutung.
	        
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