Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

erlaubt, und die Steigungen so steil, als es mit Rücksicht, 
auf die Zugkraft zulässig ist, Die Trafse mufs in einzelnen 
Strecken entwickelt werden, das heilst, zur Erreichung 
einer Höhe mit genügend flachen Steigungen, eine künst 
liche Verlängerung erhalten. 
III. Eintheilung nach der Nutzlast. 
Nach der Art und Menge der Nutzlast unterscheidet 
man Strafsen für schweren und für leichten Verkehr, 
worauf in einzelnen Staaten eine Eintheilung der Strafsen 
nach verschiedenen Klassen sich stützt. 
Für die Eisenbahnen führt die Art und Menge der 
Nutzlast zu folgender Eintheilung: 
1. Hauptbahnen, auch Voll bahnen genannt, mit 
starkem Personen- und Güterverkehr, häufigen Tag- und 
Nachtzügen unter ausgeprägter Trennung der verschiedenen 
Zuggattungen (Schnellzüge, Personenzüge, gemischte Züge. 
Güterzüge, auch besondere Züge für Stückgüter, Roherzeug 
nisse, Kohlen, Vieh u. s. w.) mit ausgebildetem Signal wesen 
und kräftigem, in der Regel zweigleisigem Oberbau. Die 
monumental ausgeführten Bahnhöfe sind an den Hauptorten 
getrennt für Personen- und Güterverkehr mit ausgedehnten 
Rangir - Bahnhöfen eingerichtet. Zur Durchführung einer 
guten Trafse werden starke Erdarbeiten und kostspielige 
Kunstbauten nicht gescheut. 
2. Nebenbahnen oder Lokalbahnen für einen 
mäfsigen Verkehr, gewöhnlich mit Ausschlufs des Nacht 
dienstes und der Schnellzüge; gemischte Züge herrschen 
vor. Das Signalwesen ist einfach, der meistens eingleisige 
Oberbau nicht allzu schwer. Bei Durchführung der Trafse 
werden starke Erdarbeiten oder tlieure Kunstbauten mög 
lichst vermieden.
	        
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