erlaubt, und die Steigungen so steil, als es mit Rücksicht,
auf die Zugkraft zulässig ist, Die Trafse mufs in einzelnen
Strecken entwickelt werden, das heilst, zur Erreichung
einer Höhe mit genügend flachen Steigungen, eine künst
liche Verlängerung erhalten.
III. Eintheilung nach der Nutzlast.
Nach der Art und Menge der Nutzlast unterscheidet
man Strafsen für schweren und für leichten Verkehr,
worauf in einzelnen Staaten eine Eintheilung der Strafsen
nach verschiedenen Klassen sich stützt.
Für die Eisenbahnen führt die Art und Menge der
Nutzlast zu folgender Eintheilung:
1. Hauptbahnen, auch Voll bahnen genannt, mit
starkem Personen- und Güterverkehr, häufigen Tag- und
Nachtzügen unter ausgeprägter Trennung der verschiedenen
Zuggattungen (Schnellzüge, Personenzüge, gemischte Züge.
Güterzüge, auch besondere Züge für Stückgüter, Roherzeug
nisse, Kohlen, Vieh u. s. w.) mit ausgebildetem Signal wesen
und kräftigem, in der Regel zweigleisigem Oberbau. Die
monumental ausgeführten Bahnhöfe sind an den Hauptorten
getrennt für Personen- und Güterverkehr mit ausgedehnten
Rangir - Bahnhöfen eingerichtet. Zur Durchführung einer
guten Trafse werden starke Erdarbeiten und kostspielige
Kunstbauten nicht gescheut.
2. Nebenbahnen oder Lokalbahnen für einen
mäfsigen Verkehr, gewöhnlich mit Ausschlufs des Nacht
dienstes und der Schnellzüge; gemischte Züge herrschen
vor. Das Signalwesen ist einfach, der meistens eingleisige
Oberbau nicht allzu schwer. Bei Durchführung der Trafse
werden starke Erdarbeiten oder tlieure Kunstbauten mög
lichst vermieden.