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3. Bahnen von untergeordneter Bedeutung
(auch wohl Sekundär bahnen genannt), welche aus-
schliefslich dem Güterverkehr (Industriebahnen) oder dem
Personenverkehr (Touristenbaiinen) oder als Anschlufs-
balinen einem geringen Personen- und Güterverkehr dienen.
IV. Eintheilung nach der bewegenden Kraft und Kraft
maschine.
1. Beim Wasserweg.
a. FlöfsereDBetrieb und Schiffahrt zu Thal,
unter Benutzung der Wasserströmung.
b. Schiffszug auf Kanälen und bei der Bergfahrt
auf Flöfsen, in der Regel durch Pferde.
c. Ruder-Schiffahrt, welche für den öffentlichen
Verkehr wenig in Betracht kommt.
d. Segelschiffahrt.
e. Dampfschiffahrt, entweder in freier Fahrt oder
durch Tauerei.
2. Beim Landwege.
a. Beförderung durch thierische Kräfte, in der Regel
durch Pferdebetrieb.
b. Dampfbetrieb durch Lokomotiven oder auch durch
stehende Dampfmaschinen auf geneigter Ebene.
c. Wasserbetrieb, nur auf geneigter Ebene.
d. Elektrischer Betrieb.
e. Betrieb durch Benutzung der Expansivkraft ge-
prefster Luft.
§ 2.
Ausbildung des Transportwesens.
Die Ausbildung des Transportwesens ist für die ge-
sammte Kultur-Entwicklung der Menschheit von so tief
greifender Bedeutung, dais andere diese Entwicklung