Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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des jährlichen Verkehrs die zweckmäfsigste Gröfse des 
Anlagekapitals allgemein festznstellen. In solcher All 
gemeinheit läfst sich begreiflicher Weise die Form der 
F(A), welche von der Beschaffenheit der Fahrbahn, des 
Fuhrwerks, der bewegenden Kraft und der Trafse ab 
hängig ist. nicht feststellen. In den folgenden Unter-~ 
suchungen soll der Zustand der Fahrbahn, des Fuhrwerks 
und der bewegenden Kraft als gegeben betrachtet und die 
Abhängigkeit der Transportkosten von der Gestaltung der 
Trafse ermittelt werden. Diese Untersuchungen, auf Grund 
deren die Gesetze und Regeln für die Feststellung der 
Trafse abgeleitet werden, bilden die Theorie des 
Trafsirens. 
Für die zweckmäfsigste Festlegung der Trafse sind die 
Verkehrsverhältnisse und die Bodenbeschaffenheit 
von Einflufs. Um die Abhängigkeit der Trafse von diesen 
beiden Grundbedingungen klar zu erkennen, ist zunächst 
die Bodenbeschaffenheit ganz aufser Acht zu lassen und 
ein vollständig horizontaler und gleichartiger Baugrund 
anzunehmen. Die unter dieser Voraussetzung festgestellte 
zweckmäfsigste Trafse ist die kommerzielle Trafse, 
aus welcher unter Berücksichtigung der durch die Boden 
verhältnisse gebotenen Abweichungen die technische 
Trafse abgeleitet wird. 
§ 4. 
Das Marktgebiet. 
Die Ansiedelungsverhältnisse der Bevölkerung sind von 
der Art ihrer wirthschaftlichen Thätigkeit abhängig. Die 
Ansiedelung ist, so weit sich die Thätigkeit auf die Be- 
wirthschaftung der Bodenfläche, also auf Land- und Forst- 
wirthschaft, und auf manche Arten des Handwerks und
	        
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