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ständen, Ellipsen vierten Grades, Hyperbeln oder gerade
Linien bilden.
Da es sich im Marktverkehr um eine greise Anzahl
verschiedener Güter handelt, für deren jedes sich je nach
den örtlichen Preisunterschieden die Marktgebietsgrenzen
verschieden ergeben und da die Preisunterschiede selbst
bei jedem einzelnen Gute der Zeit nach Schwankungen
unterworfen sind, so darf man die Grenzen der Markt
gebiete nicht als scharf gezogene Linien auffassen; sie
werden indessen durch die hauptsächlich in Betracht
kommenden Güter doch eine ziemlich bestimmte Gestalt
annehmen, welche nur im Laufe der Zeit durch die wechselnde
wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Marktorte eine
allmähliche Verschiebung erfahren, dagegen durch den Bau
von Land- und Wasserstrafsen oder von Eisenbahnen oft
v
sehr erhebliche Veränderungen erleiden, wie demnächst
nachgewiesen werden wird.
Die Absatz- oder Bezugsgebiete des grofsen Handels
verkehrs greifen weit hinaus über den Umfang einzelner
Marktgebiete und sind für manche Güter oft von un
beschränkter Ausdehnung.
§ 5.
Das Strafsengebiet.
Bei Voraussetzung einer überall gleichen Wegsamkeit
und Verkehrsdichtigkeit wird das Bedürfnifs für die Her
stellung eines besseren Weges zunächst für die von Markt
ort zu Marktort führenden Linien hervortreten, weil diese
neben dem örtlichen Marktverkehre auch dem greiseren
Handelsverkehre dienen. Diese Linien sind die Strafsen
erster Ordnung und bilden ein Netz von Dreiecken,
deren Seiten strahlenförmig in den Marktorten zusammen-
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