Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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ständen, Ellipsen vierten Grades, Hyperbeln oder gerade 
Linien bilden. 
Da es sich im Marktverkehr um eine greise Anzahl 
verschiedener Güter handelt, für deren jedes sich je nach 
den örtlichen Preisunterschieden die Marktgebietsgrenzen 
verschieden ergeben und da die Preisunterschiede selbst 
bei jedem einzelnen Gute der Zeit nach Schwankungen 
unterworfen sind, so darf man die Grenzen der Markt 
gebiete nicht als scharf gezogene Linien auffassen; sie 
werden indessen durch die hauptsächlich in Betracht 
kommenden Güter doch eine ziemlich bestimmte Gestalt 
annehmen, welche nur im Laufe der Zeit durch die wechselnde 
wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Marktorte eine 
allmähliche Verschiebung erfahren, dagegen durch den Bau 
von Land- und Wasserstrafsen oder von Eisenbahnen oft 
v 
sehr erhebliche Veränderungen erleiden, wie demnächst 
nachgewiesen werden wird. 
Die Absatz- oder Bezugsgebiete des grofsen Handels 
verkehrs greifen weit hinaus über den Umfang einzelner 
Marktgebiete und sind für manche Güter oft von un 
beschränkter Ausdehnung. 
§ 5. 
Das Strafsengebiet. 
Bei Voraussetzung einer überall gleichen Wegsamkeit 
und Verkehrsdichtigkeit wird das Bedürfnifs für die Her 
stellung eines besseren Weges zunächst für die von Markt 
ort zu Marktort führenden Linien hervortreten, weil diese 
neben dem örtlichen Marktverkehre auch dem greiseren 
Handelsverkehre dienen. Diese Linien sind die Strafsen 
erster Ordnung und bilden ein Netz von Dreiecken, 
deren Seiten strahlenförmig in den Marktorten zusammen- 
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