Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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oder unter Einführung der Längenbezeichnungen in der 
Figur: 
(Gl. 6) . . k — f (x r -\- b 2 y. + /, (c — x). 
Es wird nun von dem rechtwinklichen Zugänge zur 
Strafse um einen solchen Winkel a abzuweichen sein, dal's 
die Frachtkosten zu einem Minimum werden, wofür sich 
die Bedingung durch Differentiation nach x ergiebt zu: 
die 
dx 
= f 
woraus folgt: 
(Gl. 7) . . 
(b- 2 -f x 2 f 
— /,' = 0, 
Sin a 
A 
/ 
k^f.PB + fi 
und nach Einsetzung des Werthes sin a = 
zu: 
Zieht man die Linie MF unter diesem Winkel a zur 
Strafse, so mufs der Verkehr aus dem jenseits gelegenen 
Theile des Strafsengebiets von allen Punkten rechtwinklich 
gegen diese Linie MF gerichtet sein, welche daher die 
Zugangsfront genannt werde. Dabei werden die Fracht 
kosten ßjj 
sin a 
A 
/ 
' k = f .PD, 
also so grofs, als ob die Reise auf ungebahntem Wege 
in rechtwinklicher Richtung bis zur Zugangsfront 
z u r ii c k g e 1 e g t w e r d e n m ii fs t e. N ach A nlage der Strafse 
ist also nicht mehr der radiale Zugang zum Marktorte für 
die Richtung und die Kosten des Transports bestimmend, 
sondern sowohl für die Richtung wie für die Kosten des 
Verkehrs tritt an Stelle des Marktorts die in rechtwink- 
lichem Zugänge zu erreichende Zugangsfront. 
Die Grenze zwischen den Gebieten benachbarter, vom 
Marktorte strahlenförmig ausgehender Strafsen ist unter 
Festhaltung der Voraussetzung einer gleichartigen Weg
	        
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