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oder unter Einführung der Längenbezeichnungen in der
Figur:
(Gl. 6) . . k — f (x r -\- b 2 y. + /, (c — x).
Es wird nun von dem rechtwinklichen Zugänge zur
Strafse um einen solchen Winkel a abzuweichen sein, dal's
die Frachtkosten zu einem Minimum werden, wofür sich
die Bedingung durch Differentiation nach x ergiebt zu:
die
dx
= f
woraus folgt:
(Gl. 7) . .
(b- 2 -f x 2 f
— /,' = 0,
Sin a
A
/
k^f.PB + fi
und nach Einsetzung des Werthes sin a =
zu:
Zieht man die Linie MF unter diesem Winkel a zur
Strafse, so mufs der Verkehr aus dem jenseits gelegenen
Theile des Strafsengebiets von allen Punkten rechtwinklich
gegen diese Linie MF gerichtet sein, welche daher die
Zugangsfront genannt werde. Dabei werden die Fracht
kosten ßjj
sin a
A
/
' k = f .PD,
also so grofs, als ob die Reise auf ungebahntem Wege
in rechtwinklicher Richtung bis zur Zugangsfront
z u r ii c k g e 1 e g t w e r d e n m ii fs t e. N ach A nlage der Strafse
ist also nicht mehr der radiale Zugang zum Marktorte für
die Richtung und die Kosten des Transports bestimmend,
sondern sowohl für die Richtung wie für die Kosten des
Verkehrs tritt an Stelle des Marktorts die in rechtwink-
lichem Zugänge zu erreichende Zugangsfront.
Die Grenze zwischen den Gebieten benachbarter, vom
Marktorte strahlenförmig ausgehender Strafsen ist unter
Festhaltung der Voraussetzung einer gleichartigen Weg