2 Pfennig für den Tonnen-Kilometer erheben, sogar nahezu
auf das Hundertfache. Freilich wird nicht für alle Güter
eine Steigerung des Verkehrs nach diesen Verhältnissen
ein treten, entweder weil sie überhaupt nicht in der dafür
erforderlichen Menge vorhanden sind oder weil ihre Ver
sendungsweite durch den Wettbewerb benachbarter Er-
zeugungsorte, unter Umständen auch durch Zollgrenzen
u. dergl., eine Einschränkung erleidet.
Die Voraussetzung einer gleichmäfsig oder docli nach
einem bestimmten Gesetze über die Erdoberfläche ver
theilten Verkehrsdichtigkeit, welche bis jetzt festgehalten
wurde, ist nur zulässig, so lange es sich um Fesstellung
allgemeiner Gesetze für das Verkehrswesen handelt. Für
bestimmte Aufgaben des Trafsirens kann jene Voraussetzung
nur noch für die Festlegung der Forst- und Feldwege fest-
gehalten werden. Für die weitergehenden Aufgaben des
Trafsirens der Strafsen, Kanäle und Eisenbahnen ist aber
die Thatsache zu Grunde zu legen, dafs die menschlichen
Ansiedelungen und das davon abhängige Verkehrsbedürfnifs
gruppenweise in den einzelnen Ortschaften zusammen
gezogen sind. Die kommerzielle Trafse ist sodann nach
der Lage und Verkehrsbedeutung der verschiedenen in Be
tracht kommenden Ortschaften zu bestimmen.
§ 7.
Der Satz vom Anschlüsse.
Die einfachste Aufgabe der kommerziellen Trafsirung
besteht in der Bestimmung des zweckmäfsigsten Anschlusses
eines einzigen Ortes an einen bereits vorhandenen Verkehrs
weg. Ist C dieser Ort und AB der vorhandene Verkehrs
weg (Fig. 8), so ist der Punkt D zn bestimmen, in welchem
am zweckmäfsigsten der Anschlufsweg CD in den vor-