Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

DHÜHB 
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[Ki -\-U -f- (ß + /) c] 
und da 
(c- 2 + x 2 y 
= sin 7. ist: 
+ (ßi +/i) = 0, 
(A-ß) (?,+/,) 
(c 2 + *’)* 
(Gl. 13) sm 7 = Ä ^. _j_ ^ ^ ^ ^ 
Zur Erläuterung möge ein Beispiel berechnet werden. 
Im rechtwinkligen Abstande c = 2 km von einer Strafse 
AB liege ein Dorf C mit 1000 Einwohnern, von welchem bei 
Verkoppelung der Feldmark ein Anschlufsweg mit Erdbahn 
bis zur Strafse hergestellt werden soll, für welchen K = 
5000, U — 100, ß = 0,02 und / = 0,50 anzusetzen ist und 
auf welchem voraussichtlich jährlich 1500 Tonnen trans- 
portirt werden, von welchen 1300 auf die Richtung nach A 
und 200 auf die Richtung nach B entfallen. Für die 
Strafse AB ist ß, = 0,03 und/j = 0,20, so dafs bei An 
rechnung eines Zinsfufses ¿ = 0,04 sich ergiebt: 
(1300 — 200)0,23 
5000.0,04 + 100 -f 1500.0,52 ’ 
Mithin mufs die Abweichung x von dem rechtwinklichen 
Anschlüsse 0,482 Kilometer betragen und der Anschlufsweg 
erhält eine Länge von 2058 Meter. 
Abgesehen von dem für jede Richtung des Anschlufs- 
weges unverändert bleibenden Betrage (ß, -f-/,) (Aa -|- Bb) 
stellen sich die Gesammtkosten bei dieser Anordnung des 
Anschlufsweges zu: 
S = (5000.0,04 + 100 -f 1500.0,52) 2,058 
— (1300— 200) 0,23.0,482 = 2101 Mark. 
Wäre der Anschlufsweg rechtwinklich gegen die Strafse 
geführt, so würden sich diese Kosten auf 2160 Mark, also 
um ;>9 Mark höher als bei der berechneten günstigsten 
Richtung stellen. 
I.auuharilt, Theorie des Trafsireus. q
	        
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