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drei Strahlen AP, BP und CP beziehungsweise 7,28, 8,25
und 3,93 Kilometer.würden, dann wären die gesammten
Verkehrskosten:
7,28 . 13 300 = 96 824
8,25 . 12 900 — 106 425
3,93. 9 950 = 39104
= 242 353,
also nur um 1 */ 4 Prozent gröfser als für die günstigste Lage.
In den Fällen eines sehr starken Verkehrs bei billigen
Baukosten kann aber selbst die günstigste Anordnung eines
Knotenpunktes unvortheilhafter sein als der Bau und Be
trieb auf den Dreiecksseiten, denn die Anlage eines Knoten
punktes vertheuert unter allen Umständen die Betriebs
kosten bei einer Ersparung an Baukosten.
Zur Erläuterung der Sache möge angenommen werden,
dafs die drei Orte A, B und C in den Endpunkten eines
gleichseitigen Dreiecks von der Seitenlänge 1 liegen, dafs
die kilometrischen Baukosten = A sind und der Verkehr
zwischen je 2 dieser Orte die gleiche Menge Q beträgt.
Werden die drei Seiten des Dreiecks ausgebaut, so sind
die Gesammt-Verkehrskosten bei einem Zinsfufse i und
einem Frachtsätze /:
S = 3 (M i -f- fQ).
Bei Anordnung eines Knotenpunktes erhalten die drei
Strahlen von den Orten zum Knotenpunkte zusammen eine
Länge = 1,732 und der Verkehr ist =2 Q auf jedem
Strahle, so dafs die Gesammt-Verkehrskosten sind:
S, = 1,732 (Ai + 2/Q).
Die Anlage des Knotenpunktes ist also nur vortheil-
haft, solange Ai >0,31 fQ
ist. Bei einem kilometrischen Anlagekapital von 140000 Mark,