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wenn auf (lein Hauptbahnnetze der Frachtsatz / erhoben
wird. Für die Einheit dieser Verkehrswege wird auf der
Zweigbalm ein Betriebsüberschufs (/,,—f 0 )z erzielt, so
dafs der gesammte Betriebsüberschufs der Zweigbahn für
dieses Gut beträgt:
u=Q (/,, —fo) z >
oder:
(Gl. 27) U =• 1p- (/,, - /„) (v-f„ z)\
welcher sein höchstes Mafs erreicht für:
(Gl. 28) . . . /,, = -¡-/„ + -1^.
Die für die ganze Länge der Zweigbalin zu erhebende
Fracht sollte also sein:
/ 2 r , 1
/i. 2 = y Jo 2 + y v -
Man wird eine so hohe Fracht, welche mehr als */ 3
des Versendungswerthes der Güter beträgt, aber schon des
halb nicht erheben können, weil sie in der Regel theurer
als die Landstrafsenfracht ausfallen wird.
Wird die Zweigbahn aber nicht für eigene gesonderte
Rechnung, sondern gemeinsam mit dem Hauptbahnnetze
betrieben, so ist es vortheilhaft für die Unternehmung,
einen grofsen Verkehr von der Zweigbahn auf das Haupt
bahnnetz hinüber zu ziehen.
Die dem Hauptbahnnetz von der Zweigbahn zugehende
Verkehrsmenge in Tonnen-Kilometern ist:
V = 2yir j*x 1 dx —
0
v — f z
wobei r = y—— ist. Fügt man den aus diesem
Verkehre erwachsenden Betriebsüberschufs zu dem auf der
Zweigbahn erzielten Betriebsüberschusse, so erhält man: