Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

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wenn auf (lein Hauptbahnnetze der Frachtsatz / erhoben 
wird. Für die Einheit dieser Verkehrswege wird auf der 
Zweigbalm ein Betriebsüberschufs (/,,—f 0 )z erzielt, so 
dafs der gesammte Betriebsüberschufs der Zweigbahn für 
dieses Gut beträgt: 
u=Q (/,, —fo) z > 
oder: 
(Gl. 27) U =• 1p- (/,, - /„) (v-f„ z)\ 
welcher sein höchstes Mafs erreicht für: 
(Gl. 28) . . . /,, = -¡-/„ + -1^. 
Die für die ganze Länge der Zweigbalin zu erhebende 
Fracht sollte also sein: 
/ 2 r , 1 
/i. 2 = y Jo 2 + y v - 
Man wird eine so hohe Fracht, welche mehr als */ 3 
des Versendungswerthes der Güter beträgt, aber schon des 
halb nicht erheben können, weil sie in der Regel theurer 
als die Landstrafsenfracht ausfallen wird. 
Wird die Zweigbahn aber nicht für eigene gesonderte 
Rechnung, sondern gemeinsam mit dem Hauptbahnnetze 
betrieben, so ist es vortheilhaft für die Unternehmung, 
einen grofsen Verkehr von der Zweigbahn auf das Haupt 
bahnnetz hinüber zu ziehen. 
Die dem Hauptbahnnetz von der Zweigbahn zugehende 
Verkehrsmenge in Tonnen-Kilometern ist: 
V = 2yir j*x 1 dx — 
0 
v — f z 
wobei r = y—— ist. Fügt man den aus diesem 
Verkehre erwachsenden Betriebsüberschufs zu dem auf der 
Zweigbahn erzielten Betriebsüberschusse, so erhält man:
	        
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