Bodenerzeugnisses durch den Wettbewerb benachbarter
Verbrauchsorte eingeschränkt wird. In diesen Fällen wird
eine allgemeine Erniedrigung der Frachtsätze die Gröfse
der Verkehrsgebiete nur unwesentlich ändern und die Ver
kehrsmenge an Tonnen-Kilometern nur so weit vergröfsern,
als durch die Erniedrigung des Güterpreises eine vermehrte
Nachfrage und mithin eine gröfsere Verkehrsdichtigkeit
entsteht. Eine Berechnung des vortheilhaftesten Fracht
satzes, durch welchen der höchste Betriebsüberschufs erzielt
wird, ist in solchen Fällen nur möglich, wenn man das
Gesetz der Abhängigkeit zwischen Güterpreis und Verkehrs
dichtigkeit kennt. Nimmt man dieses Gesetz, welches sich
zutreffend nicht leicht wird ermitteln lassen, willkührlich zu:
(Gl. 32) .... T = T«(» — /*)
an, so ist für ein Marktgebiet von unveränderlichem Halb
messer r a der Betriebsüberschufs:
also:
(Gl. 33) U = 7ry 0 r o (/ /0) (y v — y
Dieser wird am gröfsten, wenn der Frachtsatz zu:
(Gl. 34) . . . . / — ~2 /0 + y —
bemessen wird. Je kleiner also das Marktgebiet ist, je
höher mufs der Frachtsatz gewählt werden. Einem Fracht
sätze f = l l j 2 /„ würde ein Marktgebiet vom Halbmesser
r,
welche man mit Rücksicht auf Erreichung des höchsten Be
triebsüberschusses auch dann nicht überschreiten würde,
wenn eine Einschränkung durch benachbarte Marktorte
nicht vorhanden wäre.