höher als die Selbstkosten für Zu- und Abgang des Ver
kehrs zur Erreichung eines hohen Betriebsüberschusses
bemessen werden mufs, nicht aufser Acht lassen.
Namentlich verdient auch die Frage, ob
nicht bei dem Personenfahrgelde unter Ermäfsi-
gung des kilometrischen Einheitssatzes eine
Zuschlaggebühr für Zu- und Abgang einzu
führen wäre, in ernsteste Betrachtung gezogen
zu werden.
Bei der jetzt fast allgemein bestehenden Einrichtung,
nach welcher das Personen-Fahrgeld lediglich nach Ver
hältnis der Reiselänge bemessen wird, werden die kurzen
Reisen auf Kosten der weiten Reisen begünstigt und der
Betriebsüberschufs wird dadurch geschmälert. Es könnte
dies nur gerechtfertigt erscheinen, wenn dabei zur Aus
gleichung andere wirtschaftliche Vortheile erreicht würden.
Aber die Begünstigung der Reisen auf kleine Entfernungen,
welche das Wachstum der grofsen Städte befördert, ist
doch gewifs nicht als ein Vorteil in Anschlag zu bringen,
durch welchen der Nachtheil eines geringeren Betriebs
überschusses ausgeglichen wird.
§ 15-
Der gemeinwirthschaftlich günstigste Frachtsatz der Eisenbahnen.
Wird der Frachtsatz ermäfsigt, so vermindert sich der
bei der Beförderung einer Gütereinheit entstehende Be
triebsüberschufs um den Betrag dieser Erachtermäfsigung,
während dem Verbraucher des Gutes oder dem Herstelied
desselben oder einem Zwischenhändler oder diesen ver
schiedenen wirtschaftlichen Personen zusammen, nach irgend
welchem Vertheilungsverhältnifs, durch die betreffende
Gütereinheit ein Vorteil in gleichem Betrage erwächst,