wie umgekehrt bei einer Frachterliöliung der Betriebs-
iiberscliufs für die Gütereinheit um den gleichen Betrag
zunimmt, welchen die am Marktverkehr dieses Gutes Be
theiligten einbüfsen. Bleibt also die auf eine bestimmte
Entfernung zur Versendung gelangende Gütermenge un
verändert, so hat eine Verminderung oder Erhöhung des
Frachtsatzes lediglich eine andere Vertheilung des wirt
schaftlichen Gewinns auf die dabei Betheiligten zur Folge,
aber der im Ganzen an der Gütereinheit erreichbare ge-
meinwirthschaftliche oder volkswirtschaftliche Gewinn
bleibt unverändert.
Die Voraussetzung, dafs bei einer Veränderung des
Frachtsatzes die auf gegebene Entfernung zur Versendung
kommende Gütermenge unverändert bleibt, trifft aber nur
in seltenen Ausnahmefällen zu. In der Regel wird durch
eine Frachtermäfsigung der Preis des Gutes für den Ver
braucher, wenn auch nur um einen Theil der Fracht
ermäfsigung, verringert, wodurch die Nachfrage nach dem
selben gröfser wird, und für den Hersteller des Gutes der
Preis erhöht, was denselben zu vermehrtem Angebot treibt,
so dafs die zur Versendung kommende Gütermenge in Folge
vermehrter Nachfrage und vermehrten Angebotes zunimmt.
Wird bei einem Frachtsätze f auf die Entfernung a-,
also bei Erhebung einer Fracht fx eine Gütermenge 7 ver
sendet, so wird bei einer Ermäfsigung des Frachtsatzes
um df der Betriebsüberschufs für diese Gütermenge um
7xdf vermindert und für den Gütermarkt ein Vortheil von
gleicher Höhe erreicht; also für die früher vorhandene
Verkehrsmenge gemeinwirthschaftlich nichts gewonnen oder
verloren. Die Verminderung der Fracht hat für den Her
steller eine solche Preiserhöhung zur Folge, dafs er ver-
anlafst wird, sein Angebot um e/7 zu steigern, während für