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den Verbraucher eine Preisermäßigung in solchem Mafse
eintritt, um eine Menge c/y mehr zu beziehen. Verbraucher
wie Hersteller des Gutes gewinnen bei dieser Vermehrung
der Gütermenge um rfy nichts, da sie nicht mehr und nicht
weniger beziehen oder liefern, als ihnen nach der ein
getretenen Preisänderung angemessen erscheint. Dagegen
entsteht aus der Vermehrung der Gütermenge für die
Eisenbahn-Unternehmung ein neuer Gewinn im Betrage
dfj = d 'i (f~ d f — /«,) *
oder, bei Vernachlässigung der Gröfse zweiter Ordnung,
im Betrage von:
(Gl. 41) . . . . dg = d'( (/—/„) x.
Da sich alle anderen durch die Frachtermäfsigung ent
stehenden Vortheile und Nachtheile ausgleichen, so ist der
letztgenannte Betrag der gemeinwirthschaftliche Vortheil
der Frachtermäfsigung. Dieser Vortheil wird bei fort
gesetzter Verminderung des Frachtsatzes immer mehr zu
nehmen, bis f = /„ geworden ist, also bis der Frachtsatz /
den Betrag der Selbstkosten des Betriebes / 0 erreicht hat.
Aus dieser Betrachtung folgt die wichtige Wahrheit:
Gern ein wirthschaftl ich wird, der höchste Ge
winn durch die Eisenbahnen erreicht, wenn der
Frachtsatz auf die Selbstkosten des Betriebes
festgestellt wird, wenn also, wie bei den Landstraisen,
auf eine Verzinsung des Anlagekapitals durch einen Be-
triebsüberschufs verzichtet und die Deckung der Zinsen
des Anlagekapitals, wie bei den Landstraisen, durch die
allgemeinen Staatseinnahmen bewirkt wird.
Zur Veranschaulichung des entwickelten Satzes möge
für die Gesetzmäfsigkeit der Abhängigkeit zwischen Ver
kehrsdichtigkeit und Preis die immerhin willkührliche An
nahme gemacht werden, welche aus dem gleichen Grunde