die Vermehrung der Nachfrage an der Grenze des ursprüng
lichen Absatzgebietes und es würde selbst darüber hinaus
noch eine Nachfrage entstehen. Dies mufs Veranlassung
zu einer Erhöhung des Preises am Ursprungsorte werden,
wodurch der Preis des Gutes trotz der Frachtermäfsigung
bis auf einen gewissen Abstand vom Ursprungsorte sich
erhöht und die Nachfrage innerhalb dieses Umkreises sich
vermindert, während darüber hinaus bei ermäfsigtem
Preise die Nachfrage zunimmt und der Absatz sich über
die Grenze des ursprünglichen Absatzgebiets erweitert.
Es wächst sonach bei gleichbleibender Gewichtsmenge die
Zahl der Tonnen-Kilometer. Es begreift sich wohl ohne
den etwas weitläufigen rechnerischen Nachweis, dafs auch
in diesem Ausnahmefalle die Herabsetzung des Frachtsatzes
den gemeinwirthschaftlichen Gewinn so lange vergröfsert,
bis der Frachtsatz auf die Selbstkosten des Betriebes herab
gesetzt ist.
§ 16.
Die Grundsätze der Tarifbildung der Eisenbahnen.
Der Verkehr auf den Land- und Wasserstrafsen wird
mit Vortheil der Privatwirthschaft überlassen, weil dabei
ein ungehinderter freier Wettbewerb möglich ist, welcher
ein wirksamer Ansporn zu Verbesserungen und zu bester
und billigster Durchführung des Betriebes wird. Niemand
wird aber bestreiten wollen, dafs der Bau und die Unter
haltung der Land- und Wasserstrafsen Sache der Gemein-
wirthschaft ist und in geordnetem Staatswesen vom Ge-
sammtstaate oder Unterabtheilungen desselben ausgeführt
werden müssen, weil hierbei der freie Wettbewerb aus
geschlossen ist, durch welchen allein mit genügender Sicher
heit die privatwirthschaftliche Thätigkeit in einer dem