Full text: Die kommerzielle Trassierung (Heft 1)

rechtigt sind, gründet sicli vornehmlich darauf, dai's tliat- 
sächlich die Eisenbahnen vielfach der Privatunternehmung 
überlassen sind, ferner auf die unzweifelhafte Wahrheit, 
dafs der rasche Ausbau des Eisenbahnnetzes wesentlich 
der Privatunternehmung zu danken ist, für welche die Aus 
sicht auf Erwerb zu einem mächtigen Ansporn angestrengter 
Thätigkeit wurde, welche der Staat in gleichem Mafse 
nicht würde haben entfalten können, endlich auch wohl 
auf den Hinweis, dafs die privatwirthschaftliche Unter 
nehmung der Eisenbahnen vielfach segensreich gewirkt hat 
und wirkt. Allein alles dies sollte die Erkenntnifs nicht 
trüben, dafs der volle Segen der Eisenbahnen nur 
erreicht werden kann, wenn sie in den Händen 
des Staates sind, als gern e in wir tli scliaft liehe 
Unternehmung durch und auf Rechnung der Ge 
mein wirthschaft verwaltet werden. Nach Sax*), 
welcher den gemeinwirthschaftlichen Charakter der Eisen 
bahnen anerkennt, soll es allerdings zulässig sein, die Eisen 
bahnen als „öffentliche Unternehmung“ vom Staate an die 
Privatthätigkeit mit der Auflage zu übertragen, die Ver 
waltung im Interesse der Gern ein wirthschaft zu führen. 
Dieser Auffassung tritt aber Ulrich **) in kurzer, schlagen 
der Darstellung gegenüber, indem er schliefst: „es ist ein 
vergebliches Bemühen, Privatbahnen durch Gesetze und 
Verwaltungsvorschriften dazu bringen zu wollen, dafs sie 
ihrer Natur entgegen in ihrer Tarifgestaltung und Ver 
kehrspolitik die allgemeinen Interessen vor ihren Privat 
interessen berücksichtigen“. 
*) Sax, Die Verkehrsmittel in Volks- und Staatswirthschaft. 
Wien. 1878. 
**) Ulrich. Das Eisenbahn-Taritwesen. Berlin und Leipzig. 188G.
	        
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