Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

wird es auch zweckmäfsig sein, die Tangenten A K und 
DL der beiden Kreisbögen zum Schnitt in W zu bringen 
und in den Winkel A WD einen Korbbogen aus zwei 
Mittelpunkten nach dem früher angegebenen Verfahren 
einzulegen. 
Weichen die Kurven in entgegengesetztem Sinne von der 
Geraden ab, so soll dagegen nach § 3 der Vereinbarungen 
die Länge der Zwischengeraden zwischen den Ueberhöhungs- 
rampen des äufseren Schienenstranges mindestens 10 m be 
tragen. Diese Bestimmung gilt auch für Nebenbahnen und 
für Lokalbahnen. 
Für die Gotthardbahn*) wurde die Länge der Zwischen 
geraden zwischen Gegenkurven auf 40 m zwischen den Ueber- 
höhungsrampen der äufseren Schienen festgestellt. Diese Länge, 
welche für die schärfsten Kurven gilt, kann bei gröfseren 
Krümmungshalbmessern geringer sein; bei Kurven von mehr 
als 2000 m Halbmesser kann die Zwischengerade ganz fort- 
fallen. 
§ 20. 
Uebergangskurven. 
Die Uebergangskurven hängen von dem Mafse der 
Schienenüberhöhung und von der Länge der Ueberhöhungs- 
rampen ab, wefshalb auch hierüber schon bei der Trafsirung 
Bestimmungen getroffen werden müssen. In § 17 der Tech 
nischen Vereinbarungen wird in dieser Beziehung vorge 
schrieben : 
„In Krümmungen mufs die äufsere Schiene mit Berück 
sichtigung der gröfsten auf der betreffenden Bahnstrecke 
gestatteten Fahrgeschwindigkeit um so viel höher als die 
innere gelegt werden, dafs von den Spurkränzen der Räder 
*) Hell wag, die Bahnachse und das Längenprofil der Gotthardbahn. 
Zürich 1876.
	        
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