Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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werden und es soll die Bahnlinie mit zinnoberrother Farbe 
eingetragen werden. 
2. Ein Länge ns ch nitt, in welchem die Höhenlage des 
Bodens und der geplanten Bahnlinie mit Angabe der 
Steigungsverhältnifse, die Längen der Bahnhöfe und Tunnels, 
(he Weiten der Brücken, Durchlässe und Wege-Uebergänge, 
die Sohlentiefen und Wasserstände der Gewässer, die Höhe des 
Grundwasserstandes, die Bodenbeschaffenheit und Benutzungs 
weise der Bodenoberfläche einzutragen und unter welchem die 
Krümmungsverhältnifse der Bahn durch das sogenannte Kurven 
band darzustellen sind. 
In Preufsen ist als Mafsstab für die Längen dieses 
Längenschnitts 1 : 10000 vorgeschrieben, wie auch in andern 
Ländern meistens üblich ist, und für die Höhen ein Mafsstab 
von 1 : 500, der sonst häufig zu 1 : 1000 gewählt wird. In 
Bezug auf alle weiteren Einzelheiten der Ausführungsweise 
und farbigen Behandlung des Längenschnitts gelten die bei 
der ausführlichen Trafsirung angegebenen Vorschriften. 
3. Ein Lageplan der Umgebung der Bahn, welcher in 
der Regel unter dem Längenschnitt dargestellt sein und sich 
mindestens auf 250 ni Breite nach jeder Seite der Bahnlinie 
erstrecken soll. Nach den preußischen Vorschriften soll der 
Lageplan in einem Mafsstabe von 1^10 000 gezeichnet sein 
und, falls die Bodengestaltung von Einflufs auf die Lage der 
Trafse ist, Schichtenkurven enthalten; welche in Höhen 
abständen von 5 oder 10 m hegen; auch mufs die Nordlinie 
angegeben sein. 
Für Bahnen im Hügellande oder Gebirge wird oft die 
Darstellung der Bodengestaltung in gröfserer Ausdehnung 
durch einen Lageplan mit Schichtenkurven auf einem beson- 
seren Blatte erforderlich. 
Laohardt, Theorie des Trafsirens. 
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