Stationspunkte festzustellen, ebenso auch die Lage der Gefäll-
wechsel, der Anfangs- und Endpunkte der Kurven, der
Tunnels und der Bahnhöfe, die Lage der Brücken, Durch
lässe, Wege-Uebergänge u. s. w.
Alle Höhen-Angaben sind auf den Nullpunkt des Amster
damer Pegels (Normal-Null) zu beziehen. Wenn sich hier
durch für einzelne Blätter zu lange Ordinaten ergeben, so
kann die Horizontale höher, jedoch immer nur um volle
10 m, gelegt werden, was unmittelbar oberhalb der Horizon
talen anzugeben ist. Die Höhenzahlen bleiben aber, ohne
Berücksichtigung einer solchen Verlegung der gezeichneten
Horizontalen stets auf Normalnull bezogen.
Alle auf den vor der Bahnanlage vorhandenen Zustand
sich beziehenden Höhenzahlen sind mit schwarzer Farbe ein
zuschreiben, also die Bodenhöhe an den Stationspunkten, in
den Stationsmitten und anderer in Betracht kommenden
Zwischenpunkte, die Kronkanten und Steinbahnhöhen der
gekreuzten oder in der Nähe befindlichen Wege, sowie die
Scheitel- und Kämpferhöhen der in diesen Wegen vorhandenen
gewölbten Brücken, beziehungsweise die Konstruktions-Unter
kanten eiserner oder hölzerner Brücken, die Sohlentiefen
und Uferkanten der Gewässer, die Nullpunkte der in der
Nähe befindlichen Pegel, die Höhenlage von Wehren und
Fachbäumen, die Schwellenhöhen benachbarter Gebäude u. s. w.
Dagegen sind die Niedrig-, Mittel- und Hochwasser
stände der Gewässer, der Grundwasserstand, sowie die auf die
Seitengräben der Bahn bezüglichen Zahlen mit blauer Farbe
und alle übrigen Zahlenangaben des Bahn-Entwurfs zinnober-
roth einzutragen.
Die Ergebnisse der Bodenuntersuchung nach Bodenart
und Schichtgrenzen, die Solilentiefen von Mooren und Sümpfen,
sowie die wirthschafthche Benutzung der Bodenoberfläche, ob
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